Korr Schäfer
Uneinige Erben – Letzter Ausweg Teilungsversteigerung?
Zu einer Teilungsversteigerung kommt es meistens dann, wenn die Immobile durch den Erbfall auf eine Erbengemeinschaft übergeht. Die einzelnen Erben der Erbengemeinschaft können nur gemeinsam Entscheidungen hinsichtlich der Immobilie treffen.
Wenn sich die Miterben nicht über den Verbleib der Immobilie einig werden, dann ist eine Teilungsversteigerung meistens der letzte Ausweg.
- Das Ziel der Teilungsversteigerung ist die Aufhebung der Gemeinschaft und die Umwandlung der Immobilie in Geld.
Ablauf einer Teilungsversteigerung
Der Ablauf der Teilungsversteigerung lässt sich grob in 7 Schritte unterteilen.
Antragstellung
Die Teilungsversteigerung erfolgt nur auf Antrag. Dem Antrag muss ein unbeglaubigter Grundbuchauszug und der Erbschein beigefügt werden.
Anordnungsbeschluss durch Versteigerungsgericht
Das zuständige Amtsgericht prüft den Antrag. Wenn keine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit bestehen, kommt es zu einem Anordnungsbeschluss.
Beschlusszustellung an Miteigentümer
Der Anordnungsbeschluss wird den übrigen Miterben zugestellt. Diese können dann Stellungsnahmen abgeben oder dem Verfahren beitreten.
Feststellung des Verkehrswertes
Das Gericht setzt dann den Verkehrswert der Immobilie fest. Dazu kann das Gericht entweder einen eigenen Sachverständigen beauftragen oder ein eingereichtes Gutachten vom Antragsteller nutzen.
Versteigerung
Das Gericht legt bei der Versteigerung das geringste Gebot fest. Dieses muss erreicht werden, damit die Kosten des Versteigerungsverfahrens gedeckt werden können. Die Versteigerung endet mit dem Zuschlag an den Höchstbietenden.
Erlösverteilung
Die angefallenen Kosten werden vom höchsten Gebot abgezogen. Der übrigbleibende Erlös wird dann an die Erben verteilt.
Grundbucheintragung des neuen Eigentümers
Abschließend informiert das Gericht das Grundbuchamt, dass der Höchstbietende als neuer Eigentümer im Grundbuch einzutragen ist.