Wenn der Ernstfall eintritt, müssen alle Akteure ihre Aufgaben kennen. Der Betrieb und Geschäftsbeziehungen dürfen nicht mit dem Wohlergehen einer einzelnen Person stehen oder fallen! Aufgaben, die geregelt sein müssen:
- Bezahlung von Lieferanten
- Bezahlung von Mitarbeitern
- Bedienung von Kunden
- Einhaltung von Verträgen
- Verwahrung von Passwörtern
- Verwahrung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Der Notfallmanager
Zur Sicherung dieser Vorgänge ist es ratsam, im Vorfeld einen Notfallmanager auszuwählen. Der Notfallmanager muss in Kenntnis aller wesentlichen Informationen sein. Statt eines Notfallmanagers, besteht auch die Möglichkeit, einen oder mehrer ausgewählte Mitarbeiter miteinzubeziehen. Dabei ist z.B. eine schriftliche Handlungs- und Kontovollmacht gegenüber einem Mitarbeiter eine Alternative.
Der erste Schritt in Richtung Zukunftssicherung
Vor dem ersten Treffen kann sich der Unternehmer anhand einer Checkliste bereits Gedanken machen, an welchen Punkten persönlicher Bedarf für Rechtsberatung besteht.