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Kosten für die Erteilung eines Erbscheins vermeiden

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und legitimiert den Erben im Rechtsverkehr. Derjenige, der im Erbschein als Erbe ausgewiesen ist, kann frei über den Nachlass des Erblassers verfügen. Jedoch kostet die Ausstellung eines Erbscheins Geld. Die Kosten richten sich dabei nach der Höhe des Nachlasswertes. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um diese Kosten zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. In manchen Fällen ist die Beantragung eines Erbscheins nämlich gar nicht notwendig.

1. Notarielles Testament reicht als Legitimation

Wenn die Erbfolge aus einem notariellen Testament hervorgeht, ist die Ausstellung eines Erbscheins in den meisten Fällen entbehrlich. Das notarielle Testament reicht in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll in der Regel aus, um sich beispielsweise gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt als rechtmäßiger Erbe zu legitimieren.

2. Privates Testament kann ausreichende Legitimation bei Banken darstellen

In manchen Fällen kann ein privates Testament zur Legitimation als Erbe ausreichen, sodass die Beantragung eines Erbscheins nicht erforderlich ist. Eine Bank darf beispielsweise keinen kostenpflichtigen Erbschein verlangen, wenn sich das Erbrecht unproblematisch aus dem privaten Testament ergibt und keine Zweifel an der Stellung des Erben bestehen.

3. Beantragung eines Überweisungszeugnisses für Legitimation beim Grundbuchamt

Der Erbe braucht, nach den Regelungen der Grundbuchordnung, für eine Legitimation beim Grundbuchamt entweder einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Eine Ausnahme stellt jedoch die Grundbuchberichtigung dar. Diese kann unter bestimmten Umständen auch mittels eines Überweisungszeugnisses durchgeführt werden. Die Kosten für das Überweisungszeugnis berechnen sich allein nach dem Wert der Immobilie, sodass die Beantragung zumeist günstiger ist als die eines Erbscheins.

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Nachlassgericht darf schweigen

Liegen mehrere Testamente mit inhaltlich deckender Erbeinsetzung vor, muss das Nachlassgericht bei Erlass eines Erbscheins nicht ausdrücklich preisgeben auf welcher Testamentsgrundlage das Gericht die Erbfolge im Erbschein begründet.

Kontoguthaben fällt in Bruchteilsgemeinschaft und nicht in den Nachlass

War der Erblasser alleiniger Inhaber eines Bankkontos, dann fällt der Guthabenbetrag des Bankkontos nur zur Hälfte in den Nachlass, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten in Bezug auf das Kontoguthaben eine Bruchteilsgemeinschaft gebildet hat.

Falsche Angaben beim Beantragen eines Erbscheins? – Das sind die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen!

Ein wichtiger Schritt bei der Abwicklung eines Erbfalls ist die Beantragung eines Erbscheins, welcher die Erbenstellung bestätigt.

Keine gleichzeitige Erhebung von Stufen- und Teilklage

Ein Pflichtteilsberechtigter kann nicht gleichzeitig eine Stufen- und eine Teilklage gegen einen Erben erheben. Es besteht die Gefahr von widersprüchlichen Entscheidungen in derselben Sache.

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

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Operation geht schief – monatliche Rente für die Erbengemeinschaft

Verstirbt ein Erblasser aufgrund eines Kunstfehlers durch einen Arzt, kann die Erbenge-meinschaft zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch in Form einer monatlichen Rente geltend machen.

Führt ein Nießbrauchrecht zur Entwertung des Nachlasses für die Schlusserben?

Wird an einer Nachlassimmobilie aus einem gemeinsamen Testament durch den überleben-den Ehegatten eine Dienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten bestellt, darf dieser sein Verfü-gungsrecht mit Blick auf die spätere Schlusserbschaft nicht missbrauchen.

Muss ein geerbter Pflichtteilsanspruch versteuert werden?

Fällt ein Pflichtteilsanspruch in den Nachlass eines Erblassers, muss dieser selbst dann von dem Erben nach den Regeln der Erbschaftssteuer besteuert werden, wenn der Erbe den An-spruch nicht oder erst später geltend macht.

Der Antrag auf einen Notanwalt nach § 78b ZPO

Ein Notanwalt ist von Gericht einer Partei auf Antrag zur Seite zu stellen, wenn sich aus der grundlegenden Antragsnorm § 78b ZPO die Voraussetzungen ergeben.