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Internationales Erbrecht

 

Internationale erbrechtliche Bestimmungen können für Beteiligte zu einem Fiasko werden.
Erblasser mit Wohnsitz oder Vermögen im Ausland müssen besonders vorbereitet sein.

Wie können Betroffene Chaos, Nachlassentwertung und Behördenwahnsinn vermeiden?

Internationales Erbrecht zwingt zu lebzeitiger Strategie.

Was ist internationales Erbrecht?

Das internationale Erbrecht regelt die Frage, welches nationale Erbrecht anwendbar ist.
Jedes Land regelt sein Erbrecht anders.
Das ausländische Erbrecht kann also vollkommen anders sein als das deutsche Erbrecht und führt u.a. zu diesen Hinweisen:

  • Die deutsche Staatsbürgerschaft spielt im Ausland nur selten eine Rolle für die Frage, welches nationale Erbrecht gilt.
  • Immobilien im Ausland kommen nicht zwangsläufig dem Erben zu.
  • Ein deutsches Testament kann für den Erben nutzlos sein.
  • Oft gilt das Recht jenes Landes, in dem sich das Vermögen befindet.
  • Manche Länder wenden ihr nationales Erbrecht bereits an, wenn der Erblasser in ihrem Land verstirbt.

Erbfälle innerhalb der europäischen Union

Die europäische Erbrechtsverordnung ist ein Teil des internationalen Erbrechts.
Erblasser, die dauerhaft in der europäischen Union leben und ihr Vermögen nur innerhalb der Union haben, haben keinen Erb-Wirrwarr zu befürchten.
Bei Erbfällen innerhalb der Union reicht die Rechtswahl aus, damit das Testament das bewirkt, was die Erblasser sich vorstellen und in das Testament hineinschreiben.

  • Erben verhilft das europäische Nachlasszeugnis zu ihrem Erbe. Das europäische Nachlasszeugnis ist in der gesamten Union anerkannt. Der Erbe kann es überall in Deutschland beantragen.
  • Weiterlesen zum Europäischen Nachlasszeugnis

Erbfälle außerhalb der europäischen Union

Schwierig ist die Rechtslage, wenn der Erblasser Wohnsitz oder Vermögen außerhalb der europäischen Union hat.
Der Nachlass kann in extremen Fällen völlig entwertet und z.B. von zwei oder drei Staaten gleichzeitig verteilt werden.
Ohne Vorsorge muss der Erbe weitere Nachteile befürchten:

  • Doppel- oder Dreifachbesteuerung
  • Unwirksamkeit des Testaments für das Ausland
  • Verwehrung des Erbes
  • Erhöhung des Pflichtteilsanspruchs
  • Änderung der gesetzlichen Erbfolge
  • Anwesenheitspflicht bei ausländischen Verfahren
  • langwierige und kostspielige Verfahren
  • Klagen der Pflichtteilsberechtigten
  • Rechtsstreitigkeiten
  • keine Rechtswahl (Weiterlesen über Rechtswahl innerhalb der EU)

Wie kann der Erblasser vorsorgen?

Der Erblasser hat viele Möglichkeiten. Wie die Vorsorge am besten ist, hängt von dem Land ab, mit dem es einen internationalen Berührungspunkt gibt.
Abhängig vom ausländischen Recht kann der Erblasser

  • Vermögen zu Lebzeiten verschenken oder verkaufen
  • Vermögen nach Deutschland verschaffen
  • eine Rechtswahl treffen
  • die Anforderungen für die Rechtswirksamkeit des Testaments für das Ausland zu Lebzeiten wahren
  • Formulierungen im Testament für das ausländische Recht ändern
  • die Staatsbürgerschaft ändern
  • den Wohnsitz wechseln