Wer ist ein Testamentsvollstrecker?
Innerhalb der letztwilligen Verfügung des Unternehmers spielt der Testamentsvollstrecker eine bedeutsame Rolle.
Dazu muss der Unternehmer einen Testamentsvollstrecker bestimmen.
Der Unternehmer muss dies zwar nicht tun, dennoch ist es empfehlenswert.
Als Testamentsvollstrecker kommt jede Person in Betracht. Für diese Position bestehen keine Anforderungen.
Aber aufgepasst: Die Auswahl des Testamentsvollstreckers hat große Auswirkung auf die Zeit nach dem Erbfall! Die Entscheidung ist deshalb gut überlegt zu treffen, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Weiterlesen: Der Testamentsvollstrecker
Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?
Der Unternehmer bestimmt nicht nur den Testamentsvollstrecker selbst, sondern auch seine Aufgaben. Soll der Testamentsvollstrecker nicht nur seiner klassischen Funktion als Nachlassverwalter nachgehen, hat der Unternehmer die Möglichkeit, auch weitere Aufgabenbereich hinzuzufügen.
Verwaltung
Die Hauptaufgabe des Testamentsvollstreckers liegt in der Verwaltung des Nachlasses. Nach dem Erbfall nimmt er den kompletten Nachlass in seinen Besitz und verfügt über den Nachlass nach den Wünschen des Erblassers. Die Erben haben daher keine Kontrolle über den Nachlass.
Streitschlichtung
Eine weitere Aufgabe besteht in der kommunikativen Vermittlung. Nach einem Erbfall kommen viele Emotionen auf, die die Aufteilung des Nachlasses erheblich erschweren. Besteht der Nachlass im Hauptkern aus einem Unternehmen, führt jeder Konflikt und jede Verzögerung zu Problemen für das Unternehmens. An dieser Stelle greift der Testamentsvollstrecker ein. Er ist als objektiver Dritter dafür da, zwischen den Erben zu vermitteln und das Unternehmen zu stärken.
Kontrolle
Der Testamentsvollstrecker hat nach dem Erbfall das Sagen über den Nachlass. Die Erben sind deshalb daran interessiert sich schneller und friedlicher zu einigen, um schnellstmöglich ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen.
Unternehmensführung
Ist der erwählte Unternehmensnachfolger zum Zeitpunkt des Erbfalls noch zu jung, hat der Unternehmer die Möglichkeit den Testamentsvollstrecker als Übergangslösung zu verwenden. Der Testamentsvollstrecker tritt für die Zeit, bis der eigentliche Nachfolger die Volljährigkeit erlangt, in die Position des Unternehmensführers. Der Unternehmer muss diese Regelung explizit in seiner letztwilligen Verfügung festlegen.
Welche Fähigkeiten sollte der Testamentsvollstrecker mitbringen?
Je nachdem welche Aufgabenbereiche dem Testamentsvollstrecker zugewiesen sind, sollte er bestimmte Erfahrungen oder Eigenschaften mitbringen.
Beispielhafte Kriterien zur Auswahl des Testamentsvollstreckers sind:
- Erfahrungen im Bereich der Unternehmenstätigkeit
- Erfahrungen als Testamentsvollstreckers
- Verhandlungsgeschick
- Führungsqualitäten
Was ist außerdem zu beachten?
Wichtig ist, dass der Unternehmer seine Ziele und Wünsche für die Zeit nach seinem Ableben festhält.
Der Testamentsvollstrecker ist dann in der Lage, sich daran zu orientieren.
Weiterhin sind die Vergütung und der Arbeitsaufwand des Testamentsvollstreckers festzulegen.