Veröffentlicht am: 25.10.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Unternehmertestamente sind gut geeignet, um den letzten Willen des Unternehmers festzuhalten. In dieser besonderen Form eines Testamentes finden spezielle Regelungen bezüglich des Unternehmens Platz.
Die Erbengemeinschaft stört eine ruhige familieninterne Unternehmensnachfolge.
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Was macht das Unternehmertestament besonders?
Der Unternehmer hält innerhalb des Unternehmertestamentes seine Wünsche bezüglich seines Unternehmens und des Unternehmensnachfolger fest.
Durch das Unternehmertestament hat der Unternehmer die präzise Möglichkeit, seinen Vorstellungen über die Unternehmensfortführung auch nach seinem Tod Ausdruck und Durchsetzungskraft zu verleihen.
Wo ordnet sich das Unternehmertestament ein?
Durch ein Testament bringt der Erblasser seinen letzten Willen zum Ausdruck. Regelungen bezüglich der Erbeneinsetzung, Vermächtnissen oder die Anordnung von Auflagen sind dabei mögliche Bestandteile. Eine besondere Form des klassischen Testamentes stellt das Unternehmertestament dar.
Das Unternehmertestament besteht im Grundgerüst aus einem klassischen Testament, welches, durch seinen Inhalt und durch die Einsetzung von bestimmten Regelungen, konkret auf die Wünsche des Unternehmers modifiziert wird.
Welche konkreten Unterschiede bestehen zu einem klassischen Testament?
Das klassische Testament und das Unternehmertestament unterscheiden sich in der Gesamtheit durch die jeweilige Komplexität. Im Kern geht es bei dem Unternehmenstestament um das Unternehmen – und ein Unternehmen zieht regelmäßig einen komplexen Nachlass mit sich. Der Unternehmer bedarf deshalb einer genauen, in allen Einzelheiten durchdachten, letztwilligen Verfügung. Dieser Verfügung Bedarf es nicht nur um seinetwillen, sondern insbesondere für den Fortbestand des Unternehmens und der damit verknüpften Komponenten. Das Unternehmertestament beschränkt sich deshalb – anders als ein klassisches Testament, das regalmäßig durch einen einfachen Bürger verfasst wird – nicht auf ein Privatvermögen.
Das Unternehmertestament hat die schwierige Aufgabe, Geschäftsstrukturen, Privat- und Geschäftsvermögen, familiäre Bedürfnisse und Organisationen rund um das Unternehmern zusammenführen.
Dabei den Überblick zu behalten und rechtlich klug vorzugehen ist viel anspruchsvoller als bei einem „normalen“ Testament.
Muss das Unternehmertestament notariell beglaubigt werden?
Das klassische Testament wird i.d.R. nicht notariell beglaubigt. Wird das Unternehmertestament nicht beglaubigt, hat das zwar keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit, jedoch ist dieser Vorgang für den Unternehmer sehr ratsam. Durch die notarielle Beurkundung werden mögliche rechtliche Komplikationen vermieden. Gleichzeitig wird das Testament automatisch bei dem zuständigen Nachlassgericht hinterlegt.
Dadurch besteht später kein Risiko, dass das Testament verloren gegangen ist.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat der Unternehmer?
Die Bestimmung des Unternehmensnachfolgers und die Regelungen der Erbeneinsetzung sind die prägendsten Elemente des Unternehmertestaments.
Die Einsetzung eines geeigneten Nachfolgers ist der Dreh- und Angelpunkt einer gelungenen Unternehmensnachfolge. Durch das Unternehmertestament sichert der Unternehmer die Weiterführung der Geschäfte seines Unternehmens. Dabei sind auch die Bedürfnisse der Familie zu berücksichtigen. Zur Auseinander- und Umsetzung ist es ratsam, innerhalb des Testamentes einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen.
Der Testamentsvollstrecker dient nach dem Erbfall als Verteiler des Nachlasses.
Der Unternehmer kann zudem bestimmte Vermögensgegenstände (z.B. Firmenanteile) gezielt durch ein Vermächtnis vererben.
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