Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Auskunft durch ein Nachlassgericht: Vorsicht Gebühren – oder doch nicht?

Wird von einem Nachlassgericht eine Auskunft erteilt, fällt diese nicht immer unter die gebührenpflichtigen Vorschriften des Justizverwaltungsgesetzes. Handelt es sich nämlich bei der Auskunft lediglich um eine Amtshilfe ist diese nach der Abgabenordnung (AO) kos-tenfrei. (OLG Bamberg – Beschluss vom 31.07.2023 – 2 W 27/23)

Der Fall

Im vorliegenden Fall verstarb ein Erblasser und hinterließ in seinem Nachlass unteranderem Kirchensteuerschulden. Um die Schulden bei den Erben eintreiben zu können, bat das Kirchensteueramt das zuständige Nachlassgericht um Auskunft über die potenziellen Erben des Schuldners.

Gebührenrechnung gegen Namen der Erben

Das Nachlassgericht nannte dem Kirchensteueramt daraufhin namentlich die drei Erben. Für diese Auskunft stellte das Nachlassgericht dem Kirchensteueramt eine Verwaltungsgebühr von 15 € in Rechnung. Das Nachlassgericht verwies dabei auf die Vorschriften des Justizverwaltungsgesetz.

Kirchenamt will nicht zahlen

Das Kirchensteueramt legte gegen die Gebührenrechnung Rechtsmittel ein und wies darauf hin, dass die erteilte Auskunft von Seiten des Nachlassgerichts unter die Amtshilfe nach § 111 Abs. 1 S. 1 AO fiele. Amtshilfe ist nach § 115 Abs. 1 S. 1 AO kostenfrei.

Verteidigung der Gebührenrechnung

Die beteiligte Kostenbeamtin sowie der zuständige Bezirksrevisor sprachen entgegen der Auffassung des Kirchensteueramtes vor dem Nachlassgericht für eine rechtmäßige Gebührenrechnung. Das Amtsgericht wies das Rechtsmittel des Kirchensteueramtes daraufhin als unbegründet zurück.

Der Kampf um die 15 € geht weiter: Kirchensteueramt gibt nicht auf

Das Kirchensteueramt legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde vom zuständigen Amtsgericht weiter an das Landgericht zur Entscheidung gereicht. Das Landgericht hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die Auskunft des Nachlassgerichts an das Kirchensteueramt fiele unter die Amtshilfe und sei damit kostenfrei gewesen.

Bezirksrevisor legt Beschwerde zum Oberlandesgericht ein

Der Bezirksrevisor wollte dieses Ergebnis nicht stehen lassen und ging in die zweite Instanz. Er argumentierte, dass die Entscheidung des Landgerichts unzutreffend und die Gebührenrechnung damit rechtmäßig sei. Das Oberlandesgericht widersprach dem jedoch und wies die Beschwerde als unbegründet ab. Auch wie das Landgericht, sieht das Oberlandesgericht in der Auskunft der bereits gewordenen Erben lediglich eine Amtshilfe, die wie bereits mehrfach ausgearbeitet, kostenfrei ist.

Im Ergebnis musste das Kirchensteueramt die 15 € nicht zahlen.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung?

Wer einen Erben vor anderen Erben begünstigen will, muss rechtlich ein paar Hindernisse überwinden – vor allem zur Streitvermeidung.

Das Zweckvermächtnis – die Bindung an einen besonderen Zweck

Ein Erblasser hat verschiedene Möglichkeiten, durch letztwillige Verfügungen er über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen zu nehmen.

Testamentsentwurf – Notar bleibt auf Kosten sitzen

Erst wenn eine Beauftragung sicher festzustellen ist, kann der Notar für seinen Entwurf eines Testaments Geld verlangen.

Das Insichgeschäft § 181 BGB

Für ein wirksames Rechtsgeschäft muss in einem Testament nicht ausdrücklich geregelt sein, ob ein Testamentsvollstrecker auf mit sich selbst ein Geschäft über den Nachlass tätigen kann.

Berechnung des Pflichtteils führt zu Streit über Grabpflegekosten

Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich an der Höhe des Nachlasswertes und der ausstehenden Nachlassverbindlichkeiten. Streit gibt es dabei häufig auch wegen der Grabpflegekosten.

Kein sittenwidriges Testament: Berufsbetreuer wird zum Alleinerben

Wird ein Berufsbetreuer von seinem Betreuten in einem Testament begünstigt, ist das Testament per se nicht sittenwidrig und verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbote nach § 134 BGB.

Pflichtteilsstrafklausel: Erben unter einer Bedingung

Wer erbt oder als Erbe in Frage kommt, muss bisweilen Bedingungen der Testierer akzeptieren.
Das kann auch das Erben einer Immobilie erheblich erschweren.

Bestehendes Mietverhältnis nach dem Erbfall: Vermieterin beantrag Einsetzung eines Nachlasspflegers

Einem Nachlassgläubiger steht nach § 1961 BGB der Anspruch auf Einsetzung eines Nachlasspflegers zu, wenn die Erben unbekannt sind und eine Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten unterbleibt.

Gewöhnlicher Aufenthaltsort des Erblassers in Thailand

Hielt sich der Testierer überwiegend in einem anderen Land auf, gilt das Recht dieses ausländischen Landes.
Gelegentliche Besuche in Deutschland ändern das nicht.