Veröffentlicht am: 27.11.2021 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Vor allem Unternehmer sollten die Unterschiede zwischen Testamenten und Erbverträgen kennen. Erbverträge können sich für Unternehmer lohnen.
Unternehmer sollten die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag kennen
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Ein Erbvertrag kann sich für Unternehmer lohnen.
Kluge Unternehmer hinterlassen kein Testament sondern verfassen einen Erbvertrag. Warum tun sie das? Privatpersonen müssen nur regeln, wer Erbe des Privatvermögens ist. Unternehmer müssen dagegen zusätzlich sichern, dass das Unternehmen infolge der Unternehmensnachfolge gesund bleibt. Der Unternehmer riskiert ohne die richtige Vorsorge
- die Insolvenz seines Unternehmens
- Liquiditätsengpässe
- Verlust von Arbeitsplätzen
- Hindernisse bei der Restrukturierung
- Einwände gegen Innovationen und Investitionen
Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?
Der Erblasser kann einen Erbvertrag zu Lebzeiten mit seinem Nachfolger zusammen errichten und zu einem späteren Zeitpunkt ein Testament für das Privatvermögen erstellen und so die Vorteile des Erbvertrags und des Testaments gleichzeitig nutzen.
Die Unterschiede sind
| Testament | Erbvertrag |
|---|---|
| Testament ist einseitig. Der Erblasser bestimmt alleine. | Der Erbvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag. Die Vertragspartner handeln Details gemeinsam aus. |
| Der Unternehmer kann das Testament jederzeit ändern. | Der Unternehmer kann den Erbvertrag nicht einseitig ändern oder aufheben. |
| Das Testament ist rechtlich unterlegen. Seine Details werden durch einen zeitgleich existierenden Erbvertrag ungültig | Der Erbvertrag setzt sich bei Widersprüchen immer durch. Er setzt Bestimmungen des Testaments außer Kraft. |
| Der Unternehmer kann durch das Testament seine Bestimmungen beliebig oft ändern und detailreich ausschmücken. |
Der Unternehmer kann mit dem Unternehmensnachfolger zu Lebzeiten genau aushandeln, wie die Unternehmensübergabe auszusehen hat. Er kann Bedingungen stellen, Zeiten festlegen und Innovationen vorbereiten. |
| Das Testament löst automatisch den Pflichtteilsanspruch der enterbten Abkömmlinge aus. | Der Erbvertrag reduziert oder tilgt Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge vertraglich durch eine rechtzeitige Abfindungsregelung. Er sichert dadurch Liquidität. |
| Wer Testamente verfasst, hat oft auch keinen Ehevertrag. In beiden Fällen limitieren Gesetze die Flexibilität des Erblassers. | Ehevertrag und Erbvertrag des Unternehmers schützen gemeinsam das Unternehmensvermögen und die Arbeitsplätze. |
Besonderheit: Das Unternehmen im Nachlass
Der Erbvertrag regelt den Pflichtteilsverzicht der enterbten Abkömmlinge durch eine Abfindung oder durch ein Vermächtnis. Das ist für den Erhalt des Unternehmens oft entscheidend, denn so gut wie nie sind ausreichend liquide Mittel vorhanden, um die Übergabe des Unternehmens an Nachfolger Ressourcen schonend zu gestalten.
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