Veröffentlicht am: 10.02.2024 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Eine Beerdigung bringt oftmals hohe Kosten mit sich. Eine Bestattung kostet in Deutschland durchschnittlich 5000 Euro. Dies führt häufig zu Streit darüber, wer die Beerdigungskosten bezahlen muss.
Bestattung und Erbrecht: Regeln und Risiken
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Wer trägt die Kosten für die Beerdigung?
Im Grundsatz tragen die Erben die Kosten für die Bestattung des Erblassers. Mit dem Tod des Erblassers geht nämlich nicht nur dessen Vermögen auf die Erben über, sondern auch dessen Nachlassverbindlichkeiten.
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen diese die Kosten in der Regel zu gleichen Teilen tragen.
Was passiert, wenn die Erben das Erbe ausschlagen?
Bei der Ausschlagung der Erben sind zwei Optionen denkbar:
1. Nur ein Erbe schlägt die Erbschaft aus
Wenn nur ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, müssen die restlichen Erben als Erbengemeinschaft für die Beerdigungskosten aufkommen.
2. Alle Erben schlagen die Erbschaft aus
Wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen oder keine anderen Erben vorhanden sind, geht die Erbschaft auf den Staat über. In einem solchen Fall muss die Gemeinde für die Bestattungskosten aufkommen. Die Kosten werden zunächst aus dem Nachlass beglichen. Gehen diese jedoch über den Nachlass hinaus, muss die Gemeinde den Überschuss bezahlen. Man spricht dann von einer sog. Sozialbestattung.
Achtung: Die Gemeinde hat die Möglichkeit, sich das Geld von den potenziellen Erben zurückzuholen, wenn diese dem Erblasser unterhaltspflichtig waren.
Lösung: Bestattungsplanung
Der Erblasser sollte sich bereits zu Lebzeiten mit der finanziellen Planung seiner Bestattung auseinandersetzen. Dazu stehen ihm drei Möglichkeiten zur Verfügung.
- Sterbegeldversicherung:
Der Erblasser kann zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abschließen. Eine solche Versicherung kommt dann im Erbfall für die Bestattungskosten auf. - Regelung im Testament:
Zudem kann der Erblasser testamentarisch bestimmen, welcher Erbe im Erbfall für die Kosten aufkommen soll. - Rücklagen schaffen:
Der Erblasser kann zudem die Kosten für seine Bestattung ansparen und beispielsweise auf einem extra Konto zurücklegen.
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