Veröffentlicht am: 28.04.2024 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Bitcoin, Ethereum und Co. – Die Kurse von Kryptowährungen steigen seit Jahren weiter an.
Das Vererben von Kryptowährungen bereitet wegen der immensen Kursschwankungen oftmals steuerliche Probleme.
Kryptowährungen im Erbrecht: Regeln und Risiken
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Was sind Kryptowährungen?
Viele Menschen haben in Zuge dessen ein beträchtliches Vermögen in Form von Kryptowährungen aufgebaut. Umso wichtiger ist die frühzeitige Beschäftigung mit der Frage, wie Kryptowährungen im Todesfall vererbt werden können.
Kryptowährungen sind digitales Geld.
Die bekanntesten Kryptowährungen sind Bitcoin und Ethereum. Der Sinn hinter Kryptowährungen ist ein bargeldloses Zahlen ohne die Abhängigkeit, Aufsicht oder das Mitwirken von Banken und Behörden.
Wie kann Vermögen in Form von Kryptowährung den Erben zugänglich gemacht werden?
Kryptowährungen sind, anders als sonstige digitale Daten, nicht zentral auf einem Server gespeichert, sondern sind dezentral auf allen Servern gespeichert, die an dem Blockchain-Netzwerk angebunden sind.
- Der Eigentümer der Kryptowährung braucht einen sogenannten „Private-Key“, um auf die Währung zugreifen zu können.
Der „private key“
Im Erbfall wird also nicht die Kryptowährung an sich vererbt, sondern lediglich der notwendige kryptografische Schlüssel. Der Erblasser sollte also zu Lebzeiten dafür sorgen, dass die Erben Zugriff auf den „Private-Key“ haben. Dazu eignet sich aus Sicherheitsgründen vor allem die Verwendung eines „Multi-Signature-Wallets“. Dies ist eine Krypto-Transaktion, die nur durch mehrere Keys autorisiert werden kann.
Wie kann man das steuerliche Risiko senken?
Kryptowährungen unterliegen der Erbschaftssteuer. Die Höhe der Steuer wird im Zeitpunkt des Erbfalls berechnet. Dies kann wegen der starken Kursschwankungen häufig zu Unplanbarkeit der Erbschaftssteuer führen. Wenn der Marktwert der Währung im Zeitpunkt des Todes sehr hoch ist, fällt auch die Erbschaftssteuer entsprechend hoch aus.
Dieser Unsicherheit kann durch lebzeitige Schenkungen oder der Gründung einer Familienstiftung entgegengewirkt werden.
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