Vermögensnachfolgeplanung
Unternehmen und private Inhaber größerer Vermögen benötigen eine Planung ihrer Vermögensnachfolge.
Ziel: Das Vermögen für die Nachfolgegenerationen erhalten.
Unternehmen und private Inhaber größerer Vermögen benötigen eine Planung ihrer Vermögensnachfolge.
Ziel: Das Vermögen für die Nachfolgegenerationen erhalten.
Der Aufbau eines Vermögens dauert oft viele Jahre und geht nicht selten über mehrere Generationen.
Ein Vermögen zu vernichten, das geht aufgrund falscher Entscheidungen dagegen schnell – und bringt fatale Folgen mit sich.
Aufgrund unklarer Nachfolgeregelungen ziehen sich Erbauseinandersetzungen oft jahrelang. Die Erben sind dadurch belastet, Familien zerstreiten sich, kommunizieren nur noch per Anwalt – und die Beratungskosten verzehren das Erbe.
Fragen Sie sich rechtzeitig:
Steuerzahlungen reduzieren das Vermögen in besonders unerfreulichem Maße. Im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolgeplanung sind vor allem die Erbschafts- und Schenkungssteuer von besonderer Bedeutung. Die Schenkungssteuer wird auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) erhoben.
Davon wird die Erbschaftssteuer unterschieden, die in Folge des Todes des bisherigen Eigentümers anfällt.
Der Vermögensverwalter erteilt nicht nur Anlageratschläge, sondern trifft auch eigenständige Entscheidungen.
Im Vordergrund steht dabei die Verwaltung in- und ausländischen Vermögens verschiedener Anlageklassen mit dem Ziel, Ihr Vermögen unter Berücksichtigung Ihrer Lebensplanung und Ihrer Risikobereitschaft zu optimieren.
Zielsetzung jeder Vermögensnachfolge ist daher die Wahrung Ihrer Interessen unter Absicherung Ihrer finanziellen Unabhängigkeit und unter Ausnutzung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Vermögende Familien gründen zur optimalen Bewirtschaftung ihrer Vermögenswerte eigene Familiengesellschaften, sogenannte Family Offices.
Als Organisationsformen stehen dabei zur Verfügung:
Das unternehmerische Lebenswerk soll in die Hände von Familienangehörigen oder erfahrenen Dritten gelangen. Dafür ist eine vorausschauende Nachfolgeplanung erforderlich.
Weiterlesen: Erbschaftssteuer sparen bei der Unternehmensnachfolge
Dabei sind nicht nur durchdachte Regelungen für den Todesfall erforderlich, sondern auch Ihre Bereitschaft, rechtzeitig Ersatzlösungen zu finden für den Fall Ihrer Arbeitsunfähigkeit.
Weiterlesen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht Hand in Hand
Ein Berliner Testament ist für Unternehmer eher ungeeignet. Individuelle Lösungen können – bis ins Detail – mit den Nachfolgern in einem Erbvertrag vereinbart werden, damit Ihr Unternehmen die Übergabe auf die nächste Generation finanziell überlebt.
Tipp: Binden Sie Ihren Nachfolger bereits zu Lebzeiten ein.
Ich bin zertifizierter Stiftungsberater (DSA).
Ich begleite Sie gerne umfassend von der Idee bis zur Errichtung der Stiftung sowie bei deren Steueroptimierung und Verwaltung.
Hier finden Sie alles über Stiftungen.
Antrieb für eine Stiftungsgründung kann neben einigen attraktiven steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere der Wille zur Übernahme gesellschaftlicher und caritativer Aufgaben sein.
Ich kann Vorschläge machen, die zu Ihnen passen.