Veröffentlicht am: 24.01.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Der Unternehmer sollte sich möglichst frühzeitig mit der Nachfolge seines Unternehmens beschäftigen. Trifft er keine Regelungen, treten mit dem Todesfall Nachteile gesetzlicher Erbfolgen ein.
Unternehmer streben häufig eine familieninterne Unternehmensnachfolge an.
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Zert. Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Gesetzliche Erbfolge vermeiden!
Das Vermögen des Erblassers geht bei der gesetzlichen Erbfolge auf die Erben über. Die Miterben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft. Diese darf lediglich gemeinschaftlich über das Vermögen verfügen, was den Bestand des Unternehmens erheblich gefährden kann. Dem Unternehmer stehen verschiedene Möglichkeiten zu, um die Nachfolge seines Unternehmens zu planen. Beispielsweise sind zu nennen:
1. Testament
Durch ein Testament kann der Unternehmer zu Lebzeiten einseitig die Nachfolge des Unternehmens regeln. Er kann die Nachfolge frei gestalten und jederzeit nach Belieben abändern. Der Erblasser sollte bei der Enterbung naher Angehöriger jedoch mögliche Pflichtteilsansprüche bedenken.
2. Erbvertrag
Der Unternehmer hat zudem die Möglichkeit mit seinen Erben einen notariell beurkundeten Vertrag zu schließen. Dadurch werden die zukünftigen Erben schon frühzeitig in die Planung der Nachfolge mit einbezogen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Erbvertrag nicht mehr einseitig durch den Unternehmer abgeändert werden kann.
3. Schenkungsvertrag
Der Unternehmer kann durch einen Schenkungsvertrag schon zu Lebzeiten sein Unternehmen an einen Nachfolger übertragen. Der Schenkungsvertrag muss jedoch notariell beurkundet werden, wenn die Schenkung erst in der Zukunft vollzogen werden soll oder lediglich ein Vermögensteil übertragen werden soll.
4. Stiftung
Auch die Gründung einer Stiftung kann eine Möglichkeit der Unternehmensnachfolge darstellen. Die Stiftungsgründung ist eine gute Möglichkeit, um die Erben abzusichern und den Bestand des Unternehmens zu sichern.
Diese Ziele sollte der Unternehmer bei der Planung der Unternehmensnachfolge im Auge haben:
- Sicherung des Unternehmens
- Auswahl eines geeigneten Nachfolgers
- Sicherung der Altersvorsorge
- Vermeidung von Liquiditätsproblemen
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