Veröffentlicht am: 24.11.2021 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Haftung der Miterben für Schulden im Nachlass

Die Schulden des Erblassers können zu Streit in Erbengemeinschaften führen. Gerade Unternehmer erwarten hohe Rechnungen. Unternehmer können sich allerdings vorbereiten und den Schutz des Gesetzes genießen.

Haftung der Miterben für Schulden im Nachlass führt oft zu Streit in der Erbengemeinschaft.

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt. Mehrere Erben heißen Miterben. Erben erhalten nicht sofort, was ihnen der Erblasser hinterlässt. Die Erbengemeinschaft muss erst „auseinandergesetzt“ werden. Die Miterben sind bis zur Erbauseinandersetzung auf die anderen Miterben angewiesen, denn:

Verfügungen in einer Erbengemeinschaft müssen einstimmig sein.

Haften Miterben für Schulden des Erblassers?

Die Schulden des Erblassers werden Nachlassverbindlichkeiten genannt. Die Miterben erben das gesamte Vermögen und auch alle Schulden. Miterben müssen die Schulden nach der Erbschaft begleichen.

Sind die Schulden höher als das Vermögen, lohnt sich die Ausschlagung des Erbes

Wie haften Miterben für Schulden des Erblassers vor der Teilung?

Das Gesetz trennt zwischen zwei Vermögensmassen: Privatvermögen der Erben und Nachlassvermögen.Der Erbe muss einige Tipps kennen, um

  • sein Privatvermögen zu sichern
  • Zeit zu gewinnen, um den Umfang der Schulden des Nachlasses zu klären
  • Gerichtsverfahren vorzeitig zu vermeiden

Ein Miterbe muss alle Schulden bezahlen

Miterben haften bis zur Erbauseinandersetzung als „Gesamtschuldner“ (§ 2058 BGB). Das bedeutet, dass der Gläubiger sich einen Miterben aussuchen darf. Der Gläubiger darf von dem ausgesuchten Miterben die gesamten Schulden fordern.

Der Miterbe ist durch Einreden geschützt

Dieser Miterbe kann aber eine Einrede erheben, sodass er bis zur Erbauseinandersetzung zunächst nicht bezahlen muss (§ 2059 Abs. 1 S. 1 BGB). Der ausgesuchte Miterbe kann auch eine Einrede erheben, dass er nur prozentual haftet. Der Prozentsatz richtet sich nach der Erbquote. Der Miterbe muss die Schuld aber noch immer mit seinem privaten Vermögen bezahlen.

Beispiel: A ist ein wohlhabender Unternehmer. A ist Erbe neben seinen drei Geschwistern. A soll die geerbte Nachlassverbindlichkeit i.H.v. 100.000 € bezahlen. A kann eine Einrede erheben, sodass er nur 1/4 bezahlen muss. Deshalb muss A dann nur 25.000 € bezahlen.

Wie haften Miterben für Schulden des Erblassers nach der Teilung?

Wenn die Erbengemeinschaft „auseinandergesetzt“ wurde, haften die Miterben ohne den Schutz der Einreden. Der Gläubiger des Erblassers kann sich einen Erben aussuchen. Dieser Erbe muss mit seinem Privatvermögen die Schuld begleichen.

Im Beispiel oben muss A die gesamten 100.000 € zahlen.

Wie kann der Erblasser Unternehmer schützen?

Erben in einer Erbengemeinschaft sehen sich oft gezwungen, das Unternehmen oder eine Immobilie zu versteigern, um die Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen. Die Versteigerung ist oftmals unökonomisch. Der Erblasser hat jedoch Instrumente, wodurch er das Unternehmen schützen kann.
Er kann dafür sorgen, dass ein Unternehmen nicht zwangszerschlagen wird.

Er kann

  • eine Teilungsanordnung in seinem Testament treffen
  • bestimmen, dass einzelne Gegenstände Erben zugewiesen sind.
  • einen Testamentvollstrecker einsetzen. Der Testamentvollstrecker löst die Erbengemeinschaft nach den Wünschen des Erblassers auf.

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