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Erbschaftssteuer sparen bei der Unternehmensnachfolge

Der Unternehmer kann durch die richtige Vorsorge seine Angehörigen fast vollständig von Erbschaftssteuern befreien.
Die Erbberechtigten erlangen so das volle Vermögen des Erblassers.

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer für die Unternehmensübergabe senken?

Unternehmer und ihre Nachfolger möchten Steuern sparen

Speziell in der Nachfolgesituation geht es um Arbeitsplätze, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens und um die finanziellen Mittel, das Unternehmen im Ganzen zu erhalten.
Hier erfahren Unternehmer, wie sie Steuern sparen und das Unternehmen finanziell schonen können.

Stellen Sie jetzt Ihre Frage zu Beratung und Berechnung aufgrund Ihrer konkreten Zahlen.

Steuerbefreiung für Betriebsvermögen

Der Unternehmensnachfolger kann von dem Steuerwert des Unternehmens eine Steuerbefreiung abziehen.
Eine leicht zu erreichende Steuerbefreiung ist der sog. Verschonungsabschlag.
Die „Regelverschonung“ beträgt 85%.

  • Um diesen Verschonungsabschlag abziehen zu dürfen, muss der Unternehmensnachfolger Regeln beachten.

Freibeträge

Nachdem der Unternehmensnachfolger die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag) abgezogen hat, verbleibt immer noch der eigentliche Freibetrag als weiterer Abzugsbetrag.
Der Freibetrag ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad:

Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
Enkel: 200.000 €
Urenkel: 100.000 €
Eltern und Großeltern: 20.000 €
Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner: 20.000 €
andere Erwerber: 20.000 €

Steuerminimierung bei der Unternehmensnachfolge nach 5 Jahren

Wenn der Erbe das Unternehmen 5 Jahre führt, kann die die Erbschaftssteuer 0 % betragen. Der Erbe muss jedoch das Unternehmen selbst über 5 Jahre führen und mindestens 400 % des Ausgangswerts der sog. Lohnsumme erreichen.
Der Betrieb muss zudem mindestens 5 Arbeitnehmer haben.

  • Wenn der Erbe die Lohnsumme über fünf Jahre erreicht, sind 85 % der Erbschaft des Unternehmenswertes steuerfrei.

Definition Lohnsumme: Die Lohnsumme umschreibt jede Zahlung an die Beschäftigten.
Definition Ausgangswert: Der Ausgangswert der Lohnsumme ist die Summe der Zahlungen an die Beschäftigten innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall

Berechnungsbeispiel:

Der Erblasser vererbt ein Unternehmen mit 20 Angestellten. Alle Arbeitnehmer erhalten 2000 € pro Monat. Wenn der Erbe die Beschäftigten gleich bezahlt über fünf Jahre, zahlt er an sie 480.000€. Das Lohnniveau ist gleich. Dies entspricht 500 % der Lohnsumme. Der Erbe muss aber nur 400 % der Lohnsumme erreichen. Er darf also den Beschäftigten weniger bezahlen oder Angestellte kündigen.
Beträgt die Lohnsumme 400 %, muss der Erblasser in diesem Beispiel also innerhalb der fünf Jahre seit dem Tod des Erblassers 384.000 € an die Beschäftigten zahlen, um den Steuervorteil zu erhalten.
Dies entspricht einer gleich bleibenden Bezahlung, nachdem der Erbe vier Angestellte gekündigt hat.

Fazit für dieses Beispiel: Der Unternehmensnachfolger darf maximal vier Angestellten kündigen und die Zahlungen an die übrigen sechzehn Angestellten müssen gleich bleiben. Wenn der Unternehmensnachfolger dies erfüllt, sind 85 % der Unternehmenswertes steuerfrei.

Abzugsbetrag von 150.000 €
Für die übrigen 15 % hat der Erbe einen Steuerfreibetrag von 150.000 €. Sollte das Unternehmen 1.000.000 € wert sein, ist der Erwerb des Unternehmens nach 5 Jahren also bereits steuerfrei.

Begünstigung kleinerer Unternehmen
Kleinere Unternehmen sind noch weiter begünstig: Je kleiner das Unternehmen, desto einfacher wird die Lohnsummenregelung.
Über 15 Angestellte: 400 % der Lohnsumme
Über 10 Angestellte: 300 % der Lohnsumme
Über 5 Angestellte: 250 % der Lohnsumme
Unter 5 Angestellte: keine Steuerbegünstigung

Weiterlesen: Erbschaftssteuer minimieren – auch ohne Unternehmen im Nachlass

Steuerbefreiung bei der Unternehmensnachfolge nach 7 Jahren

Wenn der Erbe das Unternehmen 7 Jahre führt, muss er sicher 0 % Erbschaftssteuern zahlen. Der Unternehmensnachfolger muss jedoch Bedingungen beachten:
Die Lohnsumme muss über 7 Jahre mindestens 700 % des Ausgangswerts ausmachen.

  • Das Unternehmen muss mindestens 5 Arbeitnehmer beschäftigen.

Begünstigung kleinerer Unternehmen
Kleinere Unternehmen sind wieder begünstigt:
Je kleiner das Unternehmen, desto geringer muss die Lohnsumme sein.
Über 15 Angestellte: 700 % der Lohnsumme
Über 10 Angestellte: 565 % der Lohnsumme
Über 5 Angestellte: 500 % der Lohnsumme
Unter 5 Angestellte: keine Steuerbegünstigung

Schenkung zu Lebzeiten an den Unternehmensnachfolger

Der Unternehmer kann dem Unternehmensnachfolger durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern ersparen.
Die Nachfolger können von ihrem Freibetrag alle 10 Jahre Gebrauch machen.
Es lohnt sich, wenn der Unternehmer dem Nachfolger einen Teil des Unternehmens zu Lebzeiten verschenkt.
Der Unternehmer rechnet dafür genau aus, dass die Schenkung steuerfrei ist.
Im Schenkungsvertrag kann der Unternehmer genau bestimmen, wie mit dem Teil des Unternehmens zu verfahren ist, um die Kontrolle über das Unternehmen vorerst zu behalten.

  • Die Nachfolger können besonders Steuern sparen, wenn mehrere Kinder Unternehmensnachfolger sind. Der Unternehmer kann den Steuerfreibetrag auf diese Weise doppelt nutzen.

Adoption von Volljährigen

Unternehmensnachfolger, die nicht mit dem Unternehmer verwandt sind, haben besonders hohe Steuersätze und kleine Freibeträge.
Eine Adoption lohnt sich steuertechnisch.
Bei einem Unternehmenswert von 1.000.000 € würde die Erbschaftsteuer bei einer fremden Person 294.000 € betragen. Nach einer erfolgreichen Adoption verändern sich der Steuersatz und der Freibetrag. Demnach würden die Steuern lediglich 90.000 € betragen.

Voraussetzungen einer Erwachsenen-Adoption
1. „Sittliche Rechtfertigung“: Zwischen dem Unternehmer und dem Nachfolger muss ein Eltern-Kind-Verhältnis bestehen.
2. Die Adoption muss ein „familienbezogenes Motiv haben“. Dieses Motiv liegt aber auch vor, wenn die zu adoptierende Personen eine längere Zeit Tätigkeiten als Geschäftsführer im Unternehmen ausgeführt hat und es einen Zusammenhang mit weiteren persönlichen Gründen gibt.
3. Gewisser Altersabstand: Der Altersabstand muss so groß sein, als könnte die zu adoptierende Person ein Kind des Unternehmers sein. Der Altersabstand von 16 bis zu 50 Jahren gilt als angemessen.

Weiterlesen im Blog: Erbschaftssteuer reduzieren durch Adoption

Eheschließung

Durch die Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft lassen sich der Freibetrag erhöhen und der Steuersatz senken.
Durch die Ehe sind der neue Ehegatte und alle Kinder des neuen Ehegatten steuertechnisch begünstigt.
Das Gericht hebt die Ehe allerdings im Falle der sog. „Scheinehe“ wieder auf.

Scheinehe?
Eine Scheinehe liegt vor, wenn die Ehegatten ausschließlich den Zweck verfolgen, Profit aus der Ehe zu schlagen. Sie wird vermutet, wenn

  • die Ehegatten nicht in häuslicher Gemeinschaft leben
  • die Ehegatten sich vor der Eheschließung nie gesehen haben
  • die Ehegatten nicht dieselbe Sprache sprechen

Unsere Zweitmeinung: Erbschaftssteuern sparen durch die Nachfolgestrategie

Wir überprüfen für Unternehmer gern deren Nachfolgeplanung, wenn sie z.B. bislang von Hausanwälten, Steuerberatern, Versicherungen, Treuhand, Banken oder Verbänden durchgeführt wurde.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt und erkennt rechtliche Aspekte auch dort, wo andere Berater keine vermuten.