Erbauseinandersetzung
Das Vermögen wird innerhalb einer Erbengemeinschaft nach Abzug aller Verbindlichkeiten aufgeteilt. Das geschieht durch einen Auseinandersetzungsvertrag.
Das Vermögen wird innerhalb einer Erbengemeinschaft nach Abzug aller Verbindlichkeiten aufgeteilt. Das geschieht durch einen Auseinandersetzungsvertrag.