Veröffentlicht am: 21.05.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Testamentseröffnung – fünf Fragen und Antworten

Wer Testamente oder Erbverträge in amtliche Verwahrung gibt, wird der Inhalt nach dem Tod des Erblassers durch Nachlassgerichte informiert. Der Inhalt des Testaments wird bekannt gegeben. Diesen Vorgang bezeichnet man als Testamentseröffnung.

Testamente, Geld, Erbscheinverfahren und Streit in der Erbengemeinschaft

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Zert. Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Was ist eine Testamentseröffnung?

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag in amtliche Verwahrung gibt, wird über den Inhalt nach dem Tod des Erblassers durch das Nachlassgericht (nicht durch einen Anwalt!) erfahren. Immer wieder gibt es dazu Fragen, die wir hier beantworten:

Testamentseröffnung – 5 häufige Fragen und ihre Antworten

Wie erfolgt die Eröffnung von öffentlichen Testamenten?
Der Erblasser kann sein Testament oder einen Erbvertrag zu Lebzeiten in eine amtliche Verwahrung beim Amtsgericht geben. Man spricht in solchen Fällen von einem öffentlichen Testament. Nach dem Tod des Erblassers wird das Dokument dann vom Nachlassgericht eingesehen. Dieses Verfahren wird Testamentseröffnung genannt.

Ein Antrag auf die Eröffnung des Testaments muss nicht gestellt werden.

Wie erfolgt die Testamentseröffnung bei privaten Testamenten?
Wenn Angehörige ein privates Testament des Erblassers finden, trifft sie die Pflicht, dieses beim Nachlassgericht einzureichen. Ein Verstoß gegen diese Ablieferungspflicht kann zu einer Schadensersatzpflicht und sogar zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung führen. In Bezug auf die Eröffnung des privaten Testaments durch das Nachlassgericht bestehen keine Unterschiede zur Eröffnung eines öffentlichen Testaments.

Was passiert, wenn es mehrere Testamente gibt?
In manchen Fällen existiert nicht nur das beim Amtsgericht verwahrte Testament, sondern noch weitere private Testamente. Das Nachlassgericht muss dann alle vorhandenen Testamente eröffnen. Das Gericht darf die Eröffnung also nicht auf das Testament beschränken, von dessen Wirksamkeit es ausgeht. Das Nachlassgericht entscheidet dann, welches der Testamente für die Verteilung des Nachlasses maßgeblich ist.

Kann der Erbe nach der Eröffnung frei über den Nachlass verfügen?
Die Erben können nach der Eröffnung des Testaments noch nicht frei nach ihrem Belieben über den Nachlass verfügen. Sie müssen beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Ein Erbschein weist die bestimmte Person als amtlich anerkannten Erben aus.

Was kostet die Testamentseröffnung?
Die Erben müssen die Kosten für die Testamentseröffnung tragen. Die Gebühre sind gesetzlich festgesetzt und richten nicht nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Wert des Nachlasses.

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