Veröffentlicht am: 21.03.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Streit in der Erbengemeinschaft über Unternehmen im Nachlass

Wird der Unternehmer nach seinem Tod von mehreren Personen beerbt, dann entsteht zwischen den Miterben automatisch eine Erbengemeinschaft. Das ist für die Nachfolge ganz schlecht, denn: Alle Erbberechtigten müssen einstimmig entscheiden.

Kann Streit in der Erbengemeinschaft die Nachfolge meines Unternehmens behindern?

Wird der Erblasser nach seinem Tod von mehreren Personen beerbt, dann entsteht zwischen den Miterben automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Entstehung der Erbengemeinschaft erfolgt in solchen Fällen also nicht freiwillig, sondern zwangsläufig!
Die Miterben verfolgen jedoch oftmals unterschiedliche Interessen.

Meistens spielen auch viele Emotionen in die Entscheidungen der Miterben hinein, sodass Streitigkeiten und Konflikte vorprogrammiert sind.

Wodurch kommt es zu Konflikten unter den Erbberechtigten?

Rivalitäten unter Geschwistern sind im Kindesalter gang und gäbe. Auch wenn sich diese Konflikte ab einem gewissen Alter meist legen, kann der Entschluss der Eltern, das Unternehmen in die nächste Generation zu übergeben, alte Rivalitäten wieder aufkochen lassen und zu Spannungen unter den Nachkommen führen. Das Streben nach Lob und Anerkennung ist tief im Menschen verankert.

Und was ist eine größere Anerkennung, als das Familienunternehmen weiterführen zu dürfen?

Zwang zur einstimmigen Entscheidung

Die Erben aus der Erbengemeinschaft sind gemeinschaftlich für die Verwaltung des Nachlasses zuständig. Die Entscheidungsfindung muss grundsätzlich einstimmig erfolgen. Für die erfolgreiche Weiterführung eines Unternehmens ist das schnelle Treffen von Entscheidungen unumgänglich.

Der Zwang zur Einstimmigkeit verhindert schnelle Entscheidungen in der Übergabesituation.

Was bedeutet Einstimmigkeit?

In der Regel braucht die Erbengemeinschaft die Zustimmung aller Miterben, um eine Entscheidung zu treffen.

Von dieser Regel gibt es nur zwei Ausnahmen, nämlich wenn
1. durch die Entscheidung der generelle Anspruch der Miterben nicht beeinträchtigt wird (Mehrheitsbeschluss möglich)
2. eine Entscheidung bezüglich einer Maßnahme getroffen wird, die zum Erhalt des Nachlasses beitragen soll (Alleinentscheidung möglich)

Wie kann man die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sichern?

Um eine funktionierende Entscheidungsfindung im Unternehmen zu gewährleisten, empfiehlt es sich, einem Dritten, der nicht Miterbe ist, eine im Handelsregister eingetragene Prokura zu verleihen. Durch eine Prokura kann den Vertragspartnern Rechtssicherheit geleistet werden.

Ansonsten müssten die Vertragspartner vor dem Abschluss eines Vertrages zur Sicherheit die Zustimmung aller Miterben einholen.

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