Veröffentlicht am: 20.10.2021 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Erbschaftskauf und Erbschaftsverkauf verhindern Streit in Erbengemeinschaft
Der Erbberechtigte kann seine Erbschaft verkaufen.
Er kommt so an schnelles Geld, darf auf die nervige Familie verzichten – und kann so jahrelangen Stress vermeiden.
Die Erbengemeinschaft entscheidet und zahlt gemeinschaftlich.
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Was ist ein Erbschaftskauf?
Der Erbe kann sein gesamtes Erbe oder seinen Erbanteil an jemanden verkaufen. Der Erbe verkauft dabei keine Gegenstände, sondern seine rechtliche Stellung als Erbe.
- Diese Stellung ist bis zum Zeitpunkt der Erbauseinandersetzung der Gemeinschaftsanteil des Miterben.
Warum sollte ein Erbe seine Erbschaft verkaufen?
Erben, die schnell und unkompliziert an Geld gelangen möchten, verkaufen ihren Erbanteil an einen externen Erbschaftskäufer.
Die Verkäufer übertragen damit ihren geerbten Erbanteil. Dafür erhalten sie sofort Geld und haben nichts mehr mit dem Nachlass und den anderen Miterben zu tun.
- Für viele Miterben kann sich ein Erbschaftsverkauf lohnen, wenn es mehrere Miterben gibt.
Was sind die Vorteile eines Erbschaftsverkaufs?
Ein Erbschaftsverkauf hat für den Verkäufer in der Regel mehr Vor- als Nachteile. Der Erbschaftsverkäufer
- muss weniger bis keine Verfahren befürchten.
- erhält schnellen Zugriff auf bares Geld, statt jahrelanges Betreuen des Nachlasses.
- ist unabhängig von der Erbengemeinschaft.
- muss sich um keine Bankangelegenheiten kümmern, wie die Kontenauflösung, etc.
- muss den Nachlass nicht jahrelang verwalten und betreuen.
- kann sich auch Reisen sparen, da die Nachlassverwaltung die Anwesenheit erfordern kann.
- hat insgesamt weniger Stress bei der Nachlassabwicklung.
Die Erbauseinandersetzung kann lange dauern; der Erbschaftsverkauf spart viel Zeit.
Der Erbe erlangt nicht sofort sein Erbe, sondern zunächst bilden alle Miterben automatisch mit dem Tod des Erblassers eine sog. Erbengemeinschaft.
Die Erben können über ihr Erbe nicht unabhängig entscheiden.
Alle Erben können nur gemeinsam über alles im Nachlass Befindliche entscheiden.
Dazu zählen
- Immobilien
- Gelder auf einem Konto
- Kfz
„Freigekauft“ aus der Erbengemeinschaft
Die Erben sind erst von den anderen Miterben unabhängig, wenn sich die Erbengemeinschaft „auseinandergesetzt“ (also: geeinigt) hat.
Bei mehreren Miterben kann die Auseinandersetzung viele Jahre dauern.
Durch den Erbschaftsverkauf ist der Erbschaftsverkäufer aus der Abwicklung, die in der Regel mehrere Jahre dauert, sofort aus der Erbengemeinschaft raus.
- Der Erbschaftsverkauf erspart den Erbschaftsverkäufer also viel Zeit, Arbeit und Mühe.
Die Rolle des Erbschaftskäufers
Der Erbschaftsverkäufer überträgt dem Käufer auch das Risiko, dass spätere Schulden des Erblassers gefunden werden. Der Erbschaftskäufer haftet für die Schulden mit dem Kauf der Erbschaft.
Welche Formvorschriften sind bei einem Erbschaftskauf zu beachten?
Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden.
Der Erbschaftskauf muss dem Nachlassgericht angezeigt werden.
Der Erbschaftsverkäufer sollte dem Erbschaftskäufer den Erbschein zeigen.
Was ist ein Vorkaufsrecht der Miterben?
Alle Miterben haben ein sogenanntes Vorkaufsrecht: Die Miterben können den externen (außerhalb der Erbengemeinschaft) Erbschaftskäufer immer übertrumpfen. Sie haben die Wahl, die Erbschaft dem Erbschaftsverkäufer abzukaufen. Der Kaufvertrag kommt im Falle der Ausübung des Vorkaufsrechts automatisch zwischen dem Erbschaftsverkäufer und dem Miterben zustande. Der Erbschaftskäufer ist übertrumpft.
- Beispiel: A ist Erbe neben seinen 10 Geschwistern. Im Nachlass befindet sich eine Immobilie. A möchte seinen Erbanteil verkaufen. A verkauft seinen Erbanteil an den externen Erbschaftskäufer X für 100.000 €. Schwester B von A übt ihr Vorkaufsrecht aus. Jetzt erhält Schwester B den Erbanteil und muss an A 100.000 € zahlen. X erhält nichts.
Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.
Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):
Jetzt anrufen & beraten lassen
Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden
