Veröffentlicht am: 04.06.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Bankkonten im Erbfall

Ein Konto des Erblassers gehört zum Umfang des Nachlasses und geht mit dessen Tod auf die Erbberechtigten über. Die Angehörigen des Verstorbenen sollten der Bank den Todesfall schnellstmöglich mitteilen.

Testamente, Geld, Erbscheinverfahren und Streit in der Erbengemeinschaft

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Zert. Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Die Rolle von Bankkonten im Erbfall

Ein Konto des Erblassers gehört zum Nachlass und geht mit dessen Tod auf die Erben über. Die Angehörigen und Erben des Verstorbenen sollten der Bank den Todesfall schnellstmöglich mitteilen. Das Konto wird dann von der Bank als sogenanntes „Nachlasskonto“ weitergeführt. Bei einem solchen Nachlasskonto werden Aufträge, die der Verstorbene zu Lebzeiten erteilt hat, weiterhin ausgeführt. Die Bankkarten und der Onlinebanking-Zugang werden jedoch von der Bank gesperrt.

Was passiert, wenn das eine Erbengemeinschaft das Konto erbt?

Bei einer Erbengemeinschaft können die Miterben nur gemeinschaftlich über das geerbte Konto verfügen.
Eine solche Verfügung darf grundsätzlich nur einstimmig erfolgen.

Die Miterben sind also nur gemeinschaftlich berechtigt Überweisungen zu tätigen oder Geld von dem Konto abzuheben.

Wie weisen sich Erben gegenüber der Bank aus?

Die Erben müssen sich nach dem Tod des Erblassers gegenüber der Bank legitimieren.
Dies kann zum Beispiel durch die Vorlage eines Erbscheins geschehen.
Auch ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsniederschrift kann den Erben als solchen legitimieren.

Bleiben Bankvollmachen im Erbfall bestehen?

Eine Bankvollmacht, die der Verstobene zu Lebzeiten erteilt hat, bleibt in der Regel auch nach seinem Tod bestehen. Der Erblasser kann also bereits zu Lebzeiten eine Kontovollmacht ausstellen, um spätere Schwierigkeiten zu umgehen. Hat der Erblasser jedoch einer Person eine Bankvollmacht ausgestellt, die nicht zu seinen Erben gehört, sollten die Erben diese Vollmacht schnellstmöglich widerrufen, falls die Gefahr der Veruntreuung besteht.

Können Bestattungskosten von dem Geld auf dem Konto bezahlt werden?

Die Begleichung der Bestattungskosten mit dem Geld von dem Bankkonto des Erblassers ist auch dann möglich, wenn sich die Erben noch nicht als solche ausweisen können. Die voraussichtlichen Erben müssen der Bank lediglich eine Rechnung über die Bestattungskosten vorlegen und erhalten dann den Betrag von der Bank ausgezahlt.

Ein einklagbarer Anspruch darauf, dass die Bank das Geld auszahlt, besteht jedoch nicht.

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