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Familienstiftung als Absicherung der Unternehmensnachfolge?

Eine Stiftung wird meistens mit einem gemeinnützigen Zweck assoziiert.
Eine Familienstiftung verfolgt eher die Interessen der Familie und stellt sicher, dass diese – oftmals sogar über Generationen – finanziell abgesichert ist.

Rechtsanwalt Benden ist zertifizierter Stiftungsberater (DSA).

Auch davon kann Ihre Vermögensnachfolgeplanung profitieren.

Zertifizierter Stiftungsberater

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Ich begleite Sie gerne umfassend von der Idee bis zur Errichtung der Stiftung sowie bei deren Steueroptimierung und Verwaltung.

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Stiftungsrecht

Antrieb für eine Stiftungsgründung kann neben einigen attraktiven steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere der Wille zur Übernahme gesellschaftlicher und caritativer Aufgaben sein.

Ich kann Vorschläge machen, die zu Ihnen passen.

In Deutschland existieren rund 700 Familienstiftungen.

Familienstiftungen können das Vermögen eines Familienunternehmens dauerhaft in der Familie halten – und den Bestand des Unternehmens sichern.
Wir erläutern sechs Vorteile:

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine Stiftung, die der Absicherung der Familie dienen soll. Sie verfolgt also einen wirtschaftlichen Zweck und hebt sich somit von anderen Stiftungsformen ab, die zwingend einen gemeinnützigen Zweck verfolgen müssen.

Einer Familienstiftung kommt also eine gesellschaftsrechtliche Funktion zu.
Die Stiftung hat jedoch keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern besteht lediglich aus dem Stiftungsvermögen, Stiftungsorganen und einer Satzung.

Eine Familienstiftung organisiert ein Familienunternehmen dauerhaft und sicher.
Die Mitglieder der Familie können somit bedacht werden, ohne dass das Unternehmensvermögen geteilt wird.

Sechs Vorteile einer Familienstiftung

1. Einfache Gründung
Zur Gründung einer Familienstiftung muss lediglich der Stiftungsantrag zusammen mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden.
Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich.

2. Vermögens- und Unternehmensschutz
Das Stiftungsvermögen wird bei einer Familienstiftung als Ganzes erhalten.
Die Begünstigten halten selbst keine Vermögens- oder Unternehmensanteile.
Somit können einzelne Anteile auch nicht verkauft werden. Die Fortführung des Unternehmens steht nicht zur Disposition der Erben.
Vielmehr wird das Unternehmen in die Stiftung eingebracht.
Das Unternehmen ist dann nicht mehr Eigentum der Gesellschafter, sondern Eigentum der Stiftung.

3. Großer Einfluss der Stifter
Der Stifter hat einen großen Einfluss.
Er kann den Zweck der Förderung selbst bestimmen, das Vermögen erhalten und gleichzeitig das Unternehmen selbst weiterführen.
Zudem kann er die Anzahl der Mitglieder bestimmen und festlegen, dass eine gewisse Zahl an Familienmitgliedern im Vorstand vertreten sein soll.
Er kann außerdem Regelungen zur Vertretungsbefugnis und zur Wahl der Nachfolger treffen.
Auf diese Weise nimmt der Stifter eine wirkungsvolle Stellung in der Familienstiftung ein und hat weiterhin die interne Kontrolle.

4. Individuelle Ausgestaltung
Die Satzung einer Familienstiftung kann frei ausgestaltet und somit auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
Durch die Satzung können die Begünstigten frei bestimmt und die Anteile können beliebig verteilt werden.

5. Langfristige Planbarkeit
Die Familienstiftung ist auf einen dauerhaften Bestand ausgelegt.
Man nennt dies auch den „Ewigkeitsgedanken“ der Stiftung. Familienmitglieder werden auch noch in späteren Generationen durch das Stiftungsvermögen abgesichert, indem sie als sogenannte Destinatäre Auszahlungen aus Überschüssen erhalten.
Die Gründung einer Familienstiftung ist also auch eine gute Option, wenn die familiäre Nachfolge noch ungewiss ist.

6. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung der Stiftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
Gläubigern wird der Zugriff auf das Stiftungsvermögen verwehrt oder zumindest erschwert.
Da die begünstigten Familienmitglieder keine Anteile an der Stiftung halten, können solche auch nicht von Gläubigern gepfändet werden.