Veröffentlicht am: 11.02.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Der Erbe kann die Ausschlagung des Erbes rückgängig machen

Der Erbberechtigte kann die Erbausschlagung aufheben, wenn der Nachlasswert doch überraschend hoch ist.

Ausschlagung des Erbes rückgängig machen?

Der Erbe kann die Ausschlagung aufheben, wenn der Nachlass doch überraschend werthaltig ist. OLG Düsseldorf – Beschluss vom 20.11.2020 (I-3 Wx 166/20)

Der Erbe erbt alles, auch die Schulden

Der Erbe erbt das gesamte Vermögen des Erblassers und auch alle Schulden. Der Erbe muss alle Schulden des Erblassers begleichen, wenn der Erblasser Schulden hatte. Das ist der Hauptgrund für die Erbausschlagung:

Was ist eine „Ausschlagung“?

Der Erbe kann das Erbe „ausschlagen“; er kann sich also dafür entscheiden, den Nachlass nicht anzunehmen. Der Erbe muss für eine „Ausschlagung“ innerhalb von sechs Wochen dem Nachlassgericht erklären, dass er das Erbe nicht annimmt.

Dadurch kann der Erbe vermeiden, die Schulden des Erblassers zu bezahlen.

Was ist eine Anfechtung der Ausschlagung?

Wenn der Erbe aufgrund eines Irrtums oder einer Fehlinformation annahm, das Erbe sei überschuldet gewesen, kann er selbst die Ausschlagung des Erbes rückgängig machen („anfechten“). Eine Anfechtung ist eine Erklärung des Erben gegenüber dem Nachlassgericht. Die Erklärung hebt die Ausschlagung wieder auf. Der Erbe hat nur sechs Wochen Zeit für die Anfechtung.

Die Anfechtung ist nur bei einem Irrtum rechtsgültig.

Der Fall

Der Erblasser war ehe- und kinderlos. Er wurde von der Polizei alleine in einer dreckigen und vermüllten Wohnung tot aufgefunden. In der Wohnung des Erblassers lagen überall Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Der Erblasser hatte kein Testament. Der gesetzliche Erbe war sein Cousin.
Das Nachlassgericht bezahlte zunächst die Beerdigung, weil es davon ausging, dass im Nachlass sich nur Schulden befinden würden. Die Polizei ging ebenfalls von einer Überschuldung aus. Deshalb hat der Cousin die Ausschlagung rechtsgültig erklärt.

Der Nachlasspfleger recherchiert
Der Nachlasspfleger hat aber festgestellt, dass der Nachlass wider Erwarten sehr werthaltig ist. Der Cousin wollte deshalb doch Erbe sein und erklärte die Anfechtung der Ausschlagung. Der Cousin beantrage kurz darauf den Erbschein. Das Nachlassgericht weigerte sich. Der Cousin hat die Erbschaft ausgeschlagen. Das Nachlassgericht erkannte die Anfechtung nicht an. Der Cousin beschwerte sich daraufhin und das OLG Düsseldorf musste entscheiden.

Das OLG Düsseldorf gab dem Cousin recht und machte ihn zum Erben.

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