Veröffentlicht am: 15.03.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Unternehmensverbundene Stiftungen bei der Unternehmensnachfolge

Besonders unternehmensverbundene Stiftungen rücken vermehrt in den Fokus von Unternehmern.

Was ist eine unternehmensbezogene Stiftung?

Eine unternehmensbezogene Stiftung ist eine Stiftung, zu deren Vermögen ein ganzes Unternehmen gehört. Für das Vorliegen einer nternehmensbezogenen Stiftung ist also nicht der Stiftungszweck entscheidend, sondern die Art des Vermögens.

Eine unternehmensbezogene Stiftung soll für das Unternehmen und die Mitarbeiter gewinnbringend sein.

Bei unternehmensbezogenen Stiftungen werden zwei Arten unterschieden:

  • Die Unternehmensträgerstiftung:
    Bei einer Unternehmensträgerstiftung betreibt die Stiftung selbst ein Unternehmen. Die Stiftung trägt dabei alle Rechte und Pflichten des Unternehmens.
  • Die Beteiligungsstiftung:
    Bei einer Beteiligungsstiftung betreibt die Stiftung das Unternehmen nicht selbst. Vielmehr hält sie als Allein- oder Mitgesellschafterin Anteile an einer bestehenden Personen- oder Kapitalgesellschaft. Eine unternehmensverbundene Stiftung liegt nur dann vor, wenn die Mehrheit der Anteile des Unternehmens in der Hand der Stiftung liegen.

Wann ist eine unternehmensverbundene Stiftung unzulässig?

Unternehmensverbundene Stiftungen sind unzulässig, wenn das Unternehmen nur zum Erhalt oder der Verwaltung des Stiftungsvermögens betrieben wird.
Für die Zulässigkeit muss ein „Selbststiftungszweck“ vorliegen.

Das heißt, dass das Unternehmen einen Zweck verfolgen muss, der über das bloße „Halten und Verwalten“ hinausgeht.

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