Veröffentlicht am: 09.11.2021 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Die adoptierte Person erhält einen erheblichen Steuervorteil. Sie rutscht in eine bessere Steuerklasse und erhält einen höheren gesetzlichen Erbschaftssteuerfreibetrag.
Erbrecht und Adoption – Wie man steuerliche Vorteile am sinnvollsten nutzt
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Erbrechtliche Vorteile einer Adoption
Das Adoptivkind ist den leiblichen Kindern des Erblassers gleichgestellt. Die adoptierte Person erhält hieraus einen erheblichen Steuervorteil. Sie rutscht in eine bessere Steuerklasse und erhält einen höheren gesetzlichen Erbschaftssteuerfreibetrag.
- Steuerklasse: Die adoptierte Person steigt von Steuerklasse II oder III in Steuerklasse I auf.
- Freibetrag: Der Erbschaftssteuerfreibetrag der adoptierten Person erhöht sich von 20.000 € auf 400.000 €.
Unterschiede Minderjährigen-Adoption und Erwachsenen-Adoption
Es besteht ein Unterschied zwischen der Adoption eines Erwachsenen und der eines Minderjährigen:
Der Minderjährigen wird bei der Adoption in das Familienverhältnis aufgenommen. Zwischen dem Kind und den übrigen Verwandten entsteht ab diesem Zeitpunkt auch ein Verwandtschaftsverhältnis, aus dem weitere Erbansprüche hervorgehen können. Der Minderjährige verliert hingegen alle Erbrechtsansprüche hinsichtlich der ehemaligen Familie. Bei der Adoption eines Erwachsenen erhält die adoptierte Person einen Erbanspruch gegenüber den Adoptiveltern. Zu den Verwandten der Adoptiveltern entsteht hingegen kein Verwandtschaftsverhältnis.
Zudem behält er sein Erbrecht hinsichtlich seiner leiblichen Verwandten.
Die Erwachsenenadoption muss sittlich gerechtfertigt sein!
Bei einer Adoption eines Erwachsenen muss das Gericht im Wege einer vollumfänglichen Prüfung zu der Überzeugung gelangen, dass eine Adoption sittlich gerechtfertigt ist. Zwischen den Parteien muss ein Verhältnis bestehen, welches einer leiblichen Eltern-Kind-Beziehung gleicht. Liegt ein solches Verhältnis nicht vor, muss zumindest zu erwarten sein, dass dieses in naher Zukunft entstehen wird. Indizien für eine solche Eltern-Kind-Beziehung sind unter anderem:
- Bereitschaft zur gegenseitigen Hilfe
- Dauerhafter Beistand
- Altersunterschiede, die der natürlichen Abstammung ähneln
- Innere Verbundenheit
Die Adoption aus rein steuerlichen Gründen ist verboten
Wenn es den Beteiligten lediglich darum geht, Steuern zu sparen, ist die Adoption nicht erlaubt. Das Hauptmotiv der Adoption muss familienbezogen sein.
Die Steuerersparnisse dürfen lediglich ein Nebenmotiv darstellen.
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