Erben. Vererben. Vermögensnachfolge
Erbrecht – und sonst nichts!
Eine Kanzlei. Fünf Anwälte für Erbrecht in Köln und auf Schloss Dyck, Rhein – Kreis Neuss
Erbrecht – und sonst nichts!
Eine Kanzlei. Fünf Anwälte für Erbrecht in Köln und auf Schloss Dyck, Rhein – Kreis Neuss
Hauen und Stechen in der Erbengemeinschaft sind oftmals angesagt, wenn ein Erblasser verstirbt. Eindeutige und rechtzeitige Testamente, Verfügungen, Vermächtnisse und Verträge schaffen Familienfrieden, ebenso wie die Kommunikation mit den späteren Erben.
Was müssen Erblasser dabei besonders beachten?
Wenn ein Unternehmen im Nachlass ist, müssen Liquidität, Arbeitsplätze und das Unternehmen selbst – lange vor dem Tod des Unternehmers – geschützt werden.
Zahlreiche Stolpersteine erweisen sich für Unternehmer und ihre Nachfolger als Hindernis.
Was müssen Erblasser beachten?
Um die gesetzliche Erbfolge auszuschließen, um Vorsorge zu regeln, Pflichtteilsberechtigte abzufinden, die Nachfolge im Mittelstand zu sichern und um das Erbe nach den Wünschen des Erlassers zu verteilen, schließt dieser Verträge mit den Erben und mit den Pflichtteilsberechtigten.
Was müssen Erblasser beachten?
Wenn Erben unbekannt sind, sind sie unauffindbar, verstorben oder nicht am Erbe interessiert. Für die Erbengemeinschaft entstehen unsichere Situationen und oft jahrelange Wartezeiten.
Erbenermittlung ist manchmal filigran, bisweilen detailverliebt, oft international und immer komplex.
Damit Sie bereits vor der Erstberatung einen ersten Eindruck von uns gewinnen können, stellen wir uns Ihnen in unseren Videos persönlich vor. Wir haben in unseren Videos einige in der Praxis häufig vorkommende Themen rund um die Themen Erbrecht und Testament aufgegriffen.
Somit können Sie sich vorab informieren und erhalten einen ersten Überblick zu Ihrem erbrechtlichen Thema/Problem.