Auseinandersetzung
Durch einen Auseinandersetzungsvertrag wird das Vermögen innerhalb einer Erbengemeinschaft nach Abzug aller Verbindlichkeiten aufgeteilt.
Durch einen Auseinandersetzungsvertrag wird das Vermögen innerhalb einer Erbengemeinschaft nach Abzug aller Verbindlichkeiten aufgeteilt.