Veröffentlicht am: 27.01.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Festsetzung der Erbschaftssteuer gegenüber einem unbekannten Erben ist möglich
Die Festsetzung der Erbschaftssteuer gegenüber unbekannten Erben ist zulässig, wenn genug Zeit zur Ermittlung eines Erben bestand. – BFH – Urteil vom 17.06.2020 – II R 40/17
Kann das Finanzamt gegenüber einem unbekannten Erben einen Steuerbescheid erlassen?
Die Erbschaftssteuer kann auch gegenüber unbekannten Erben festgesetzt werden. Es muss jedoch ausreichend Zeit eingeräumt werden, um einen Erben zu ermitteln. Unter normalen Umständen hält der Bundesfinanzhof ein Jahr für angemessen.
Bei besonderes schwierigen Ermittlungen ist die Festsetzung zumindest nach einem Zeitraum von drei Jahren und fünf Monaten zulässig.
Verstoßen Schätzungen gegen den Bestimmtheitsgrundsatz?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Schätzung nicht zu beanstanden ist. Die Anzahl der Erben, die Größe der Erbteile und die Höhe der Freibeträge sind Besteuerungsgrundlagen, bei denen eine Schätzung zulässig ist.
Der Fall:
Der Erblasser ist im Jahr 2014 verstorben. Das Nachlassgericht konnte keine Erben ermitteln. Nach sechs Monaten wurde ein Nachlasspfleger eingesetzt, der unter anderem die Erben ermitteln sollte. Nach 14 Monaten kamen immer noch 30 verschiedene Erben in Betracht.
Das Gericht erhob dann die Erbschaftssteuer nach Steuerklasse III, welche für entfernte Verwandte und Freunde gilt.
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