Nachlassgericht
Das Nachlassgericht verwahrt und eröffnet Testamente, stellt Erben fest, erteilt Erbscheine, zieht unrichtige Erbscheine aus dem Verkehr und registriert die Ausschlagung der Erbschaft.
Das Nachlassgericht verwahrt und eröffnet Testamente, stellt Erben fest, erteilt Erbscheine, zieht unrichtige Erbscheine aus dem Verkehr und registriert die Ausschlagung der Erbschaft.