Veröffentlicht am: 24.02.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Pflichtteilsansprüche können, mangels ausreichender Liquidität im Unternehmen, oftmals nicht direkt ausbezahlt werden. Dies kann einen enormen Schaden für den Betrieb bedeuten.
Unternehmer streben häufig eine familieninterne Unternehmensnachfolge an.
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Zert. Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Maßnahmen zur Pflichtteilsreduzierung, um die Nachfolge eines Unternehmens zu sichern
Nicht bedachten Angehörigen stehen nach dem deutschen Erbrecht Pflichtteilsansprüche zu. Die Geltendmachung dieser Ansprüche kann den Bestand des Unternehmens gefährden. Pflichtteilsansprüche können, mangels ausreichender Liquidität im Unternehmen, oftmals nicht direkt ausbezahlt werden.
Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten und Strategien, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden
Pflichtteilsverzicht aushandeln
Die sicherste Lösung, um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden, ist die notarielle Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts. Dabei verhandeln der Pflichtteilsberechtigte und der Unternehmer, dass auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet wird. Im Gegenzug dafür wird dem Verzichtenden zumeist eine Abfindung gewährt.
Schenkungen vor dem Tod
Der Erblasser kann vor seinem Tod Schenkungen tätigen, um die Höhe des Pflichtteilsanspruchs zu reduzieren. Der Pflichtteilsberechtigte muss sich die Schenkungen auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen. Jedoch ist die Schenkung erst nach 10 Jahren vollständig dem Zugriff der Pflichtteilsberechtigten entzogen.
Vermächtnis statt Erbe
Der Erblasser kann dem Pflichtteilsberechtigten testamentarisch ein Vermächtnis zuteilen. Ein Vermächtnis wird auf den Pflichtteilsanspruch angerechnet, sodass sich dieser reduziert.
Wechsel des Güterstandes
Die Änderung des ehelichen Güterstandes kann Auswirkungen auf die Höhe des Pflichtteils haben. In der Zugewinngemeinschaft erhält der überlebende Ehegatte eine pauschale Erhöhung des Pflichtteils um ein Viertel. Bei der Gütertrennung ist die Höhe des Pflichtteils dagegen von der Anzahl der Kinder abhängig.
Unternehmensgestaltungen
Eine weitere Möglichkeit, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder zu vermeiden, ist die Umwandlung des Unternehmens in eine Familienstiftung.
Das Unternehmen gehört ab dem Zeitpunkt der Umwandlung nicht mehr zum Nachlass des Unternehmers.
Jetzt anrufen & beraten lassen
Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden