Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Gestaltungsformen der vorweggenommenen Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge kann eine Alternative zum Testament oder Erbvertrag darstellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die vorweggenommene Erbfolge ausgestaltet werden kann. Das BGB stellt verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die meist nicht allzu viel mit dem Erbrecht zu tun haben.

Beispiele für Gestaltungsformen der vorweggenommenen Erbfolge sind:

1. Lebzeitige Schenkung

Die bekannteste Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge ist womöglich die lebzeitige Schenkung. Der Erblasser kann so sein Vermögen zu Lebzeiten auf den Begünstigten übertragen. Die Schenkung wird durch den Vollzug wirksam und die Parteien müssen sich keine Gedanken mehr über etwaige Formfehler eines Testaments machen.

2. Schenkung auf den Todesfall

Eine weitere Gestaltungsform ist die Schenkung auf den Todesfall. Bei einer solchen vereinbart der Erblasser mit dem Begünstigten, dass die Schenkung erst im Zeitpunkt seines Todes vollzogen werden soll. Das Schenkungsversprechen wird hier also unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Begünstigte den Erblasser überlebt.

3. Vertrag zu Gunsten Dritter

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Vertrag zu Gunsten eines Dritten zu schließen. Bei einem solchen wird eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen vom Erblasser angewiesen, nach dessen Tod einem Dritten einen Vermögenswert zukommen zu lassen.

4. Erbverzicht

Eine andere Gestaltungsmöglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge ist der Erbverzicht. Der Erbverzicht ist ein Vertrag, in dem die Parteien einen Verzicht auf ein mögliches Erbe vereinbaren. Im Gegenzug wird dem Verzichtenden meist eine Entschädigung zugestanden.

5. Ausstattung

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit in Form einer vorweggenommenen Erbfolge, ist die Ausstattung. Eine Ausstattung ist eine Zuwendung der Eltern an ihr Kind, die einem bestimmten, im Gesetz genannten, Ausstattungszweck entspricht.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Operation geht schief – monatliche Rente für die Erbengemeinschaft

Verstirbt ein Erblasser aufgrund eines Kunstfehlers durch einen Arzt, kann die Erbenge-meinschaft zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch in Form einer monatlichen Rente geltend machen.

Führt ein Nießbrauchrecht zur Entwertung des Nachlasses für die Schlusserben?

Wird an einer Nachlassimmobilie aus einem gemeinsamen Testament durch den überleben-den Ehegatten eine Dienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten bestellt, darf dieser sein Verfü-gungsrecht mit Blick auf die spätere Schlusserbschaft nicht missbrauchen.

Muss ein geerbter Pflichtteilsanspruch versteuert werden?

Fällt ein Pflichtteilsanspruch in den Nachlass eines Erblassers, muss dieser selbst dann von dem Erben nach den Regeln der Erbschaftssteuer besteuert werden, wenn der Erbe den An-spruch nicht oder erst später geltend macht.

Der Antrag auf einen Notanwalt nach § 78b ZPO

Ein Notanwalt ist von Gericht einer Partei auf Antrag zur Seite zu stellen, wenn sich aus der grundlegenden Antragsnorm § 78b ZPO die Voraussetzungen ergeben.

Vermächtnisnehmer will Nachlassimmobilie verkaufen – Grundbuchamt verweigert Berichtigungsantrag

Steht ein Vermächtnisnehmer als Eigentümer einer Immobilen nach dem Erbfall im Grundbuch, ist er berechtigt die Berichtigung des Grundbuchs auf Antrag zum Zwecke der Eigentumsübertragung zu verlangen.

Entziehung des Pflichtteils durch Verzeihung unwirksam

Nach § 2337 BGB kann ein entzogener Pflichtteil dadurch wieder eingesetzt werden, dass der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten noch zu Lebzeiten verziehen hat.

Die vorweggenommene Erbfolge – Vermögen gezielt zu Lebzeiten übertragen

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine intelligente und vorausschauende Möglichkeit, Vermögen gezielt zu übertragen und somit auch die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern.

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Stellvertretung

Ein durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter kann im Rahmen eines Erbscheinantrages eine eidesstattliche Versicherung für den Vollmachtgeber abgeben, ohne dass für diesen Zweck ein Betreuer bestellt werden muss.