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Gestaltungsformen der vorweggenommenen Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge kann eine Alternative zum Testament oder Erbvertrag darstellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die vorweggenommene Erbfolge ausgestaltet werden kann. Das BGB stellt verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die meist nicht allzu viel mit dem Erbrecht zu tun haben.

Beispiele für Gestaltungsformen der vorweggenommenen Erbfolge sind:

1. Lebzeitige Schenkung

Die bekannteste Möglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge ist womöglich die lebzeitige Schenkung. Der Erblasser kann so sein Vermögen zu Lebzeiten auf den Begünstigten übertragen. Die Schenkung wird durch den Vollzug wirksam und die Parteien müssen sich keine Gedanken mehr über etwaige Formfehler eines Testaments machen.

2. Schenkung auf den Todesfall

Eine weitere Gestaltungsform ist die Schenkung auf den Todesfall. Bei einer solchen vereinbart der Erblasser mit dem Begünstigten, dass die Schenkung erst im Zeitpunkt seines Todes vollzogen werden soll. Das Schenkungsversprechen wird hier also unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Begünstigte den Erblasser überlebt.

3. Vertrag zu Gunsten Dritter

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Vertrag zu Gunsten eines Dritten zu schließen. Bei einem solchen wird eine Bank oder ein Versicherungsunternehmen vom Erblasser angewiesen, nach dessen Tod einem Dritten einen Vermögenswert zukommen zu lassen.

4. Erbverzicht

Eine andere Gestaltungsmöglichkeit der vorweggenommenen Erbfolge ist der Erbverzicht. Der Erbverzicht ist ein Vertrag, in dem die Parteien einen Verzicht auf ein mögliches Erbe vereinbaren. Im Gegenzug wird dem Verzichtenden meist eine Entschädigung zugestanden.

5. Ausstattung

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit in Form einer vorweggenommenen Erbfolge, ist die Ausstattung. Eine Ausstattung ist eine Zuwendung der Eltern an ihr Kind, die einem bestimmten, im Gesetz genannten, Ausstattungszweck entspricht.

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