Pflichtteil
Der Pflichtteil ist die Mindestbeteiligung am Nachlass – auch für Enterbte – und wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt.
Vorsicht bei der Unternehmensübergabe!
Der Pflichtteil ist die Mindestbeteiligung am Nachlass – auch für Enterbte – und wird unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt.
Vorsicht bei der Unternehmensübergabe!