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Checkliste Nachfolgeplanung

Wer ein Unternehmen vererbt, produziert oft genug Reibungspunkte. Arbeitsplätze, Geschäftsmodelle und das Vertrauen der bisherigen Mitarbeiter können gefährdet sein.

Erbrechts-Fachanwälte schaffen Abhilfe – auch durch eine Checkliste.

Unternehmensnachfolge: Rechtliches und Menschliches

Die Checkliste:

Je ungeregelter die Nachfolge, desto mehr Gefährdung für das Unternehmen.
In Einzelfällen musste schon der GmbH Geschäftsführer für die Folgen der Erkrankung des Unternehmers aufkommen, im schlimmsten Fall sogar für dessen Schulden.
Frustrierte Mitarbeiter sorgen für ein belastendes Betriebsklima, und eilig beförderte Mitarbeiter sorgen für ungesunden Neid in der Belegschaft.
Diese Checkliste kann “im Vorfeld der Nachfolge” helfen, Belastendes auszuräumen:

I. Verträge

II. Notfall

  • Existiert für den Ernstfall einen Notfallmanager?
  • Besteht Konfliktpotential, dass durch eine dritte Person kontrolliert werden muss?
  • Sind Betriebsabläufe im Erbfall und Weiterführen im Notfall gewährleistet?
  • Wo sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung des Unternehmers?
  • Wer hat Zugang zu allen Passwörtern, Konten, Verträgen?

III. Auswahl des Nachfolgers

  • Besteht die Möglichkeit eines Generationswechsels zu Lebzeiten?
  • Welche Kanäle bei der Suche eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin sind bislang (un-) genutzt?
  • Welche Kompetenzen muss der Nachfolger vorweisen (Persönliche Nähe ist keine Kompetenz!)
  • Welche Rolle spielen Familie, Mitarbeiter und (externe) Berater im Entscheidungsprozess?
  • Zu welchem Preis könnte das Unternehmen verkauft werden?
  • An wen könnte das Unternehmen verkauft werden?
  • Zu welchem konkreten Zeitpunkt könnte der Einstieg sinnvoll sein (z.B. 65. Geburtstag des Gründers, verbunden mit einem Fest für Kunden)?

IV. Der Nachfolger in Aktion

  • Ist ein Nachfolger für den Ernstfall oder ggf. auch für früher ausgewählt?
  • Hat der Nachfolger dieselbe Vision für die Zukunft des Unternehmens?
  • Ist der Unternehmensnachfolger in Kenntnis aller relevanter Informationen?
  • Welches Einkommen für den künftigen Inhaber ist vorgesehen (incl. Altersvorsorge)?
  • Wie kann eine transparente Unternehmenskultur – beonders für die Übergangsphase – aussehen?
  • Durch wen und was geschieht die Einarbeitung?

V. Psychologie der Unternehmensübergabe

  • Wodurch kann der Unternehmer das Unternehmen loslassen, Verantwortung abgeben und Vertrauen in den Nachfolger setzen, damit er /sie wirklich loslegen kann?
  • Durch was ersetzt der Unternehmer seine Verantwortung für das Unternehmen? (Vorfreude auf den Ruhestand, Reisen, Ehrenamt, senior consultant, Sportabzeichen?)

VI. Zweitmeinung: Die Überprüfung bisheriger Nachfolgeberatung

Wir sind gewohnt – und gern bereit, eine Zweitmeinung über die Nachfolgeregelung von Unternehmern abzugeben, deren Nachfolgeplanung bislang von Hausanwälten, Steuerberatern, Versicherungen, Treuhand, Banken oder Verbänden durchgeführt wurde.
Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt und erkennt rechtliche Aspekte auch dort, wo andere Berater keine vermuten.

Wir überprüfen, erstellen, ermitteln oder optimieren gern für Sie

  • einen Zeitplan für die Vorbereitung und Umsetzung der Nachfolge
  • den Übernahme-Vertrag (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag)
  • Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Übernahme aller Rechte und Pflichten
  • Ihre bestehenden und künftigen Arbeitsverhältnisse
  • Ihre Regelungen zur Haftung für Schulden
  • Ihre Regelungen zur Vermeidung von Steuern
  • Ihre Garantie- und Gewährleistungen
  • Ihren Unternehmenswert
  • Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer
  • Erneuerungen, Investitionen und die Kundenakquise als Möglichkeiten der Wertsteigerung vor dem Verkauf
  • das Profil eines passenden Käufers oder Existenzgründers
  • Ihre bisherigen Verträge