Vermächtnis
Der Erblasser kann einen einzelnen Vermögensgegenstand durch Testament oder Erbvertrag an einen Vermächtnisnehmer übertragen (“vermachen”). Dadurch hat der Vermächtnisnehmer Anspruch auf Herausgabe diese Gegenstandes von den Erben.
Der Erblasser kann einen einzelnen Vermögensgegenstand durch Testament oder Erbvertrag an einen Vermächtnisnehmer übertragen (“vermachen”). Dadurch hat der Vermächtnisnehmer Anspruch auf Herausgabe diese Gegenstandes von den Erben.