Der Erblasser kann einen einzelnen Vermögensgegenstand durch Testament oder Erbvertrag an einen Vermächtnisnehmer übertragen („vermachen“). Dadurch hat der Vermächtnisnehmer Anspruch auf Herausgabe diese Gegenstandes von den Erben.
Jetzt anrufen & beraten lassen
Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden