Veröffentlicht am: 24.01.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Ein Sohn, der seine Mutter tötet, ist erbberechtigt. Der Staat kann Nachlasswerte nicht einziehen.
Was ist eine Einziehung?
„Einziehung“ bedeutet, dass das durch die Straftat erlangte Vermögen durch den Staat eingezogen wird. Die Einziehung hat zum Ziel, dass keine finanziellen Anreize für einen potenziellen Täter geschaffen werden.
Durch die Einziehung soll also der Begehung von Straftaten entgegengewirkt werden.
Was ist ein Erbunwürdigkeitsverfahren?
Ein „Erbunwürdigkeitsverfahren“ ist ein Verfahren, in dem festgestellt werden soll, dass ein Erbe nicht rechtmäßig geerbt hat. Dies kann insbesondere bei schwerwiegenden Verfehlungen des Erben der Fall sein.
Eine Erbunwürdigkeitsklage dürfen alle Personen einreichen, die von der Erbunwürdigkeit des Erben profitieren würden.
Ist die Einziehung einer Erbschaft möglich?
Die Einziehung eines durch eine Straftat erlangten Vermögens ist nicht zulässig, wenn andere Mittel zur Verfügung stehen, um die ungerechtfertigte Vermögenslage zu beseitigen. Bei der Tötung des Erblassers muss zunächst ein Erbunwürdigkeitsverfahren durchgeführt werden. Der Bundesgerichtshof begründet die Vorrangigkeit damit, dass der Nachlass nach einem erfolgreichen Erbunwürdigkeitsverfahren an den nächsten Erben geht.
Bei einer Einziehung geht der Nachlass jedoch auf den Staat über, was oftmals nicht dem Interesse des Erblassers entsprechen würde.
Der Fall
Ein Sohn hat seine Mutter getötet und wurde zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er war der alleinige Erbe der Mutter. Das Landgericht, welches den Sohn zu der Freiheitsstrafe verurteilt hatte, hat außerdem angeordnet, dass das Erbe eingezogen werden sollte. Der Sohn hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof hat dann die Einziehungsentscheidung aufgehoben.
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