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Erbvertrag

Kein Instrument des Erbrechts ist so flexibel wie dieser Vertrag.
Er setzt gesetzliche Regelungen außer Kraft und ist sogar stärker als alle testamentarischen Regelungen.

Wer profitiert? Wer muss was beachten?

Wenn der Erbvertrag das Testament ersetzt…

Der Erbvertrag als Organisationsinstrument

Viele Unternehmer fragen sich, wie sie die Zukunft ihres Unternehmens absichern und steueroptimiert an ihre Nachfolger übertragen können.
Der sehr frühzeitige Abschluss eines Erbvertrags bietet als unternehmerisches Gestaltungsinstrument viele Antworten.

Jeder Unternehmensleiter will seinen Betrieb erhalten.
Er ergreift deshalb zu vitalen Lebzeiten bereits Maßnahmen – auch für den Fall seiner eigenen Arbeitsunfähigkeit und seines Todes.

Erbvertrag statt Testament?

Der kluge Unternehmer sichert seine Zukunft durch einen Erbvertrag.
Denn es gilt: Der Erbvertrag wirkt gegenüber einem Testament „stärker“! Ein früher verfasstes Testament wird durch einen später geschlossenen Erbvertrag außer Kraft gesetzt.
Ein Erbvertrag

  • wird zwischen zwei oder mehreren Parteien geschlossen.
  • berücksichtigt die Interessen aller Parteien.
  • bewirkt zwischen den Parteien eine Bindungswirkung.
  • kann nur gemeinschaftlich geändert oder widerrufen werden.
  • muss notariell beurkundet werden.
  • bewirkt für den Erblasser freie Verfügungsmacht über sein Vermögen zu Lebzeiten.
  • sichert den Übernehmenden ihr Erbe.
  • kann nur durch vereinbartes Rücktrittsrecht einseitig beendet werden.
  • ermöglicht die Einbeziehung von „Nicht-Verwandten“ in das Unternehmen.
  • bietet eine gute Alternative zum Ehegattentestament.

Die Bindungswirkung des Erbvertrags

Die Bindungswirkung ist eine Chance: Durch sie kann zwischen den Parteien Vertrauen und Sicherheit entstehen.
Der Abschluss eines Erbvertrages ermöglicht für alle Parteien eine strukturierte Sicht auf die Zukunft; keiner muss Angst haben, dass abweichende letztwillige Verfügungen getroffen werden.
In einem Erbvertrag können die Parteien alle Punkte individuell vereinbaren.
Wichtig ist nur, dass die ausgehandelte Klausel nicht gegen anderes Gesetz verstößt.

  • Auch der Unternehmensnachfolger kann sich bei einem Erbvertrag beruhigt zurücklehnen. Eine Enterbung ist nicht mehr so einfach möglich.

Was regelt der Erbvertrag?

In einem Erbvertrag können viele Arten von letztwilligen Verfügungen getroffen werden.
Diese sind z.B.

Wie wirkt ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag wird zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen. In welchem Verhältnis die Personen zueinander stehen, ist dabei irrelevant.
Die in einem Erbvertrag bedachten Personen erlangen dadurch eine gesicherte Rechtsposition.
Sie haben zu Lebzeiten jedoch noch keinen Anspruch auf das Vermögen des Erblassers.

Welche Vorteile bietet der Erbvertrag?

Kurz und knapp bietet der Erbvertrag folgende Vorteile:

  • Zukunftssicherung durch klare Fixierung
  • Sicherung des Unternehmens
  • Entwicklung der Klauseln nach individuellen Bedürfnissen
  • Sicherheitsgefühl auch für Mitarbeiter
  • Stärkung des Nachfolgers
  • Fixierung von Gegenleistungen