Veröffentlicht am: 18.03.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Wie kann das Stiftungsvermögen nachträglich erhöht werden?

Bei einer Stiftungsgründung „auf Raten“ muss nicht das ganze Vermögen schon zu Lebzeiten in die Stiftung eingebracht werden

Die Stiftungsgründung „auf Raten“

Bei einer Stiftungsgründung „auf Raten“ muss nicht das ganze Vermögen schon zu Lebzeiten in die Stiftung eingebracht werden Teilweise ist es ratsam, zunächst nur einen kleinen Betrag in die Stiftung einzubringen. Man kann beispielsweise zunächst mit einem Betrag von 50.000 oder 100.000 € beginnen. Man spricht in diesem Fall von einer „Anstiftung“. Wenn der Stifter mit der Arbeit und dem Ertrag seiner Stiftung zufrieden ist, kann er der Stiftung weitere finanzielle Mittel zukommen lassen.

  • Eine Aufstockung der Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe möglich.
  • Eine Aufstockung kann zu Lebzeiten oder durch ein Testament geschehen.

Weitere Möglichkeiten, das Stiftungsvermögen zu erhöhen:

  • Zustiftung
  • Spenden
  • Zuschreibung unverbrauchter Erträge

Was ist der Unterschied zwischen einer Zustiftung und einer Spende?

Eine Stiftung kann Zuwendungen in Form von Spenden annehmen. Diese müssen von der Stiftung jedoch zeitnah verwendet werden. Zustiftungen sind hingegen freiwillige Zuwendungen an eine Stiftung, die das Stiftungsvermögen dauerhaft erhöhen sollen. Eine Zustiftung muss somit nicht zeitnah verwendet werden.

Durch die Erhöhung des Stiftungsvermögens kann die Stiftung langfristig höhere Erträge erzielen und somit ihre Ziele besser verfolgen.

Wann liegt eine Zustiftung und wann eine Spende vor?

Wenn der Zuwendende die Art der Zuwendung nicht eindeutig bestimmt hat, muss der Vorstand der Stiftung entscheiden, ob es sich um eine Zustiftung oder um eine Spende handelt. Der Stiftungsvorstand muss dabei ein pflichtgemäßes Ermessen ausüben.

Handelt es sich bei der Zuwendung um eine größere Erbschaft oder um ein größeres Vermächtnis, so ist diese grundsätzlich als Zuwendung zu kategorisieren.

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