Nachlassverbindlichkeiten
Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten, d.h.: für Schulden des Erblassers und die aus dem Erfall resultierenden Erbfallschulden.
Der Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten, d.h.: für Schulden des Erblassers und die aus dem Erfall resultierenden Erbfallschulden.