Veröffentlicht am: 11.12.2021 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Wenn fast alle Nachlasswerte einer Person in Form eines Vermächtnisses übertragen werden, wer erbt dann?
Wenn der gesamte Nachlass als Vermächtnis übertragen wird…
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Wer wird Erbe, wenn im Testament nur Vermächtnisse angeordnet werden?
Die im Testament nicht benannte Adoptivtochter eines Verstorbenen kann dennoch dessen gesetzliche Alleinerbin werden. OLG München – Beschluss vom 19.02.2020 – 31 Wx 231/17, 31 Wx 502/19.
Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbe
Mit einem Vermächtnis weist der Erblasser einzelne Gegenstände einer Person zu. Diese Person wird nicht Erbe, sondern bekommt lediglich das Recht, die Gegenstände von den Erben zu fordern.
- Ein Erbe wird dagegen zum tatsächlichen Rechtsnachfolger des Erblassers – und erbt auch z.B. Schulden.
Was passiert, wenn kein Erbe eingesetzt wird?
Das Vermögen des Erblassers geht im Zeitpunkt des Todes als Ganzes auf die Erben über. Der Erblasser kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag frei entscheiden, an wen sein Nachlass gehen soll.
Trifft der Erblasser keine letztwillige Verfügung, werden die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt.
Ist ein Vermächtnis über nahezu das gesamte Vermögen eine Erbeinsetzung?
Nein. Die Zuwendung einzelner Gegenstände im Testament ist im Zweifel keine Erbeinsetzung.
Eine Erbeinsetzung kann ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn die Zuwendung den Nachlass nahezu komplett erschöpft.
Der Fall
Der Erblasser adoptierte nach dem Tod seiner Frau deren Nichte im Wege der Erwachsenenadoption. Der Erblasser verfasste im Jahr 2015 ein Testament, in welchem er ausschließlich Vermächtnisse zugunsten seiner Geschwister, einer Freundin und des Sohnes seiner Adoptivtochter anordnete. Er hat jedoch keinen Erben bestimmt und auch keine Bestimmungen hinsichtlich des restlichen Nachlasses getroffen. Die Adoptivtochter beantragte daraufhin ein Europäisches Nachlasszeugnis. Das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab, wogegen die Adoptivtochter Beschwerde einlegte, damit sie als Alleinerbin den nach Erfüllung der Vermächtnisse verbleibenden restlichen Nachlass erhält.
Das OLG München entschied, dass es sich bei den Anordnungen im Testament lediglich um Vermächtnisse handelte und die Adoptivtochter Alleinerbin geworden sei.
Jetzt anrufen & beraten lassen
Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden