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Erbschein und Erbscheinverfahren

Erbscheine sind Legitimationspapiere vom Gericht. Sie bescheinigen z.B. Banken, Versicherungen und Behörden, dass ihr Besitzer rechtmäßig erbt.

Der Erbschein legitimiert den rechtmäßigen Erben.

Der Erbschein verhilft dem Erben zu seinem Erbe

Der Erbschein ist eine amtliche Bescheinigung. Er bestätigt dem Erben, dass

  • er der wahre Erbe ist
  • die Erbteilsgröße stimmt
  • keine Beschränkungen bestehen.

Wozu braucht der Erbe einen Erbschein?

Der Erbschein ist ein Legitimationspapier. Er bescheinigt, dass der Erbe der wahre Erbe ist. Banken und Versicherungen zahlen ohne die Vorlage des Erbscheins kein Geld aus und nehmen keine Überweisungen vor.
Diese Institutionen machen aber bei der Vorlage einer notariellen Vorsorgevollmacht eine Ausnahme und zahlen dann auch ohne die Vorlage eines Erbscheins.

  • Der Erbschein versichert diesen Institutionen, dass es keine gültigen anderen Testamente mit anderen Erbeinsetzungen gibt.

Wo kann der Erbe den Erbschein beantragen?

Das Nachlassgericht stellt den Erbschein nur auf Antrag aus.
Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts, in dessen Bezirk sich der Erblasser gewöhnlicher Weise aufgehalten hatte, also in der Regel am Wohnsitz des Erblassers.

Wer kann den Erbschein beantragen?

Der alleinige Erbe, die Miterben, der Testamentsvollstrecker und auch Gläubiger können den Erbschein beantragen. Je nachdem, wer den Erbschein beantragt, werden verschiedene Arten von Erbscheinen erteilt:

  • Alleinerbschein: Wenn es nur einen einzigen Erben gibt.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Wenn es mehrere Erben gibt. Das Nachlassgericht bescheinigt, dass das gesamte Erbe einer Mehrzahl von Personen zusteht.
  • Teilerbschein: Wenn es mehrere Erben gibt. Das Nachlassgericht bescheinigt für den einzelnen Miterben die jeweilige Erbquote.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung des Erbscheins?

Das Nachlassgericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins. Daher muss der Erbe einige Angaben machen:

  • Name und Angaben zur Person des Erblassers
  • Name und Angaben zur eigenen Person
  • Zeitpunkt des Todes des Erblassers
  • Testamente oder Erbverträge des Erblassers
  • Verhältnis zum Verstorbenen
  • Aufenthaltsort des Erblassers
  • Größe des Erbteils
  • Miterben
  • Ausschluss von Personen von der Erbfolge
  • Rechtsstreit über das Erbe
  • Annahme des Erbes

Er muss außerdem die folgenden Dokumente präsentieren:

  • Sterbeurkunde
  • Ausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)

Das Erbscheinverfahren

Das Nachlassgericht kann den Antrag ablehnen. Der Erbe kann gegen die Ablehnung Beschwerde einreichen. Nach einem Nichtabhilfebeschluss des Nachlassgerichts entscheidet anschließend das zuständige Oberlandesgericht als Rechtsmittelinstanz darüber, ob der Erbschein erteilt wird oder nicht.

Wie lange gilt ein Erbschein?

Der Erbschein ist gültig, wenn er erteilt und dem Erben übergeben wird. Die Wirkung bleibt solange in Kraft, bis das Nachlassgericht die Wirkung aufhebt oder den Erbschein einzieht.

Der Erbschein wurde dem falschen Erbe erteilt – Was tun?

Der Erbschein kann fehlerhaft sein und auch fehlerhaft werden.
Das kann dadurch passieren, dass das Testament angefochten – und damit rechtsungültig wird.
Es kommt auch vor, dass jemand ein aktuelleres Testament erst Jahre nach dem Tod des Erblassers findet. Dadurch ändert sich der wahre Erbe.
Der wahre Erbe kann dann vom falschen (bisherigen) Erben alles verlangen.

Der Erbe muss Regeln beachten
Der wahre Erbe muss allerdings bei allem, was der falsche Erbe verkauft hat, folgendes wissen:

    • Hat der falsche Erbe etwas verkauft, bleibt der Käufer des Erbschaftsgegenstands vom falschen Erben Eigentümer und darf die Sache behalten.
    • Der Käufer muss auch nicht zwei Mal den Kaufpreis bezahlen.
    • Käufer müssen sich also keine Gedanken darüber machen, ob der Erbschein falsch ist. Die Käufe sind für sie damit rechtlich sicher.
    • Dafür, dass der wahre Erbe die verkaufte Sache nicht erhält, kann er im Gegenzug vom falschen Erben den gezahlten Kaufpreis verlangen.

Beispiel: Verkauft der falsche Erbe eine Immobilie und erhält dafür 500.000€, bleibt der Käufer Eigentümer der Immobilie. Der wahre Erbe kann dann vom falschen Erben die bezahlten 500.000€ verlangen.