Erbschein und Erbscheinverfahren
Erbscheine sind Legitimationspapiere vom Gericht. Sie bescheinigen z.B. Banken, Versicherungen und Behörden, dass ihr Besitzer rechtmäßig erbt.
Erbscheine sind Legitimationspapiere vom Gericht. Sie bescheinigen z.B. Banken, Versicherungen und Behörden, dass ihr Besitzer rechtmäßig erbt.
Der Erbschein ist ein Legitimationspapier. Er bescheinigt, dass der Erbe der wahre Erbe ist. Banken und Versicherungen zahlen ohne die Vorlage des Erbscheins kein Geld aus und nehmen keine Überweisungen vor.
Diese Institutionen machen aber bei der Vorlage einer notariellen Vorsorgevollmacht eine Ausnahme und zahlen dann auch ohne die Vorlage eines Erbscheins.
Das Nachlassgericht stellt den Erbschein nur auf Antrag aus.
Das Nachlassgericht ist Teil des Amtsgerichts, in dessen Bezirk sich der Erblasser gewöhnlicher Weise aufgehalten hatte, also in der Regel am Wohnsitz des Erblassers.
Der alleinige Erbe, die Miterben, der Testamentsvollstrecker und auch Gläubiger können den Erbschein beantragen. Je nachdem, wer den Erbschein beantragt, werden verschiedene Arten von Erbscheinen erteilt:
Das Nachlassgericht entscheidet über die Erteilung des Erbscheins. Daher muss der Erbe einige Angaben machen:
Er muss außerdem die folgenden Dokumente präsentieren:
Das Nachlassgericht kann den Antrag ablehnen. Der Erbe kann gegen die Ablehnung Beschwerde einreichen. Nach einem Nichtabhilfebeschluss des Nachlassgerichts entscheidet anschließend das zuständige Oberlandesgericht als Rechtsmittelinstanz darüber, ob der Erbschein erteilt wird oder nicht.
Der Erbschein ist gültig, wenn er erteilt und dem Erben übergeben wird. Die Wirkung bleibt solange in Kraft, bis das Nachlassgericht die Wirkung aufhebt oder den Erbschein einzieht.
Der Erbschein kann fehlerhaft sein und auch fehlerhaft werden.
Das kann dadurch passieren, dass das Testament angefochten – und damit rechtsungültig wird.
Es kommt auch vor, dass jemand ein aktuelleres Testament erst Jahre nach dem Tod des Erblassers findet. Dadurch ändert sich der wahre Erbe.
Der wahre Erbe kann dann vom falschen (bisherigen) Erben alles verlangen.
Der Erbe muss Regeln beachten
Der wahre Erbe muss allerdings bei allem, was der falsche Erbe verkauft hat, folgendes wissen:
Beispiel: Verkauft der falsche Erbe eine Immobilie und erhält dafür 500.000€, bleibt der Käufer Eigentümer der Immobilie. Der wahre Erbe kann dann vom falschen Erben die bezahlten 500.000€ verlangen.