Korr Schäfer
Wann muss das Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden?
Der Erbe hat zwei Jahre, um das Nachlassinsolvenzverfahren beim Amtsgericht zu beantragen. Die Frist beginnt ab der Annahme der Erbschaft zu laufen.
Der Ablauf des Nachlassinsolvenzverfahrens:
Antragstellung
Zunächst muss ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Das Amtsgericht prüft sodann, ob die Verfahrenskosten durch den Nachlass gedeckt werden können.
Nur wenn dies der Fall ist, wird das Verfahren eröffnet.
Einsetzung eines Insolvenzverwalters
Durch Beschluss des Amtsgerichts wird ein Nachlassinsolvenzverwalter eingesetzt. Dieser nimmt den Nachlass in Besitz und verwahrt ihn während des gesamten Insolvenzverfahrens. Die Erben können dann keine Verfügungen mehr über den Nachlass tätigen.
Anmeldung von Gläubigerforderungen
Wenn Gläubiger einen Anspruch geltend machen wollen, müssen sie die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Arbeit des Insolvenzverwalters
Als nächstes beginnt die eigentliche Arbeit des Insolvenzverwalters. Er hat primär die Aufgabe, das vererbte Vermögen während des Insolvenzverfahrens zu verwalten. Zur Verwaltung zählen unter anderem die Auflistung aller Verbindlichkeiten, die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern und die Unterbreitung von möglichen Tilgungsvorschlägen.
Schlussverteilung
Wenn der Insolvenzverwalter bei der Verwertung der Insolvenzmasse etwas erwirtschaften konnte, finden Zahlungen an die Gläubiger statt. Durch diese Schlussverteilung wird das Nachlassinsolvenzverfahren beendet.
Welche Kosten fallen bei der Nachlassinsolvenz an?
Die Kosten der Nachlassinsolvenz lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
- Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz
- Gutachterkosten
- Nachlassinsolvenzverwalterkosten nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
- Kosten für den Gläubigerausschuss
Die Höhe der Kosten hängt vom Wert der Insolvenzmasse ab.