Veröffentlicht am: 30.06.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Sicherung des Unternehmens durch das Unternehmertestament

Unternehmertestamente bieten Unternehmern die Chance, die Zukunft ihres Unternehmens nach eigenem Ableben abzusichern.

Unternehmer streben häufig eine familieninterne Unternehmensnachfolge an.

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Zert. Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Das Unternehmertestament: Sicherung des Unternehmens ohne vertragliche Bindung

Das Unternehmertestament bietet dem Unternehmer die Chance, die Zukunft seines Unternehmens nach seinem eigenen Ableben abzusichern.
Durch Vermächtnisse, Auflagen und gezielte Erbeneinsetzungen innerhalb des Unternehmertestamentes liegt die Entscheidungsgewalt über die Unternehmensnachfolge in den Händen des Unternehmers.

Was ist ein Unternehmertestament?

Das Unternehmertestament ist rechtlich ein normales Testament. Der Unternehmer legt, wie auch Privatpersonen, innerhalb seines Testamentes fest, wer im Falle seines Todes das Vermögen erbt. Dabei unterscheidet der Unternehmer strikt zwischen Privat- und Geschäftsvermögen.

Anders als bei einem Erbvertrag entfaltet das Unternehmertestament keine Bindungswirkung.

Worauf muss der Unternehmer achten?

1. Erbschaftssteuer: Folgen einer Erbschaft mit einkalkulieren
Erbschaften sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Erbe bekommt somit nicht nur den Nachlass, sondern muss gleichzeitig auch einen beträchtlichen Teil – gemessen an der Höhe des Nachlasses – auch wieder abgeben. Besteht der Nachlass nicht aus liquiden Mitteln, kann es für den Erben zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Die Folge wäre, dass das Erbe teilweise verkauft werden müsste, um die Steuern zu bezahlen. Dadurch leidet oder zerfällt ein Unternehmen.

2. Frühzeitige Errichtung: Gesetzliche Erbfolge vermeiden
Errichtet der Unternehmer kein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung von Todeswegen, setzt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge führt in der Praxis oftmals zu Erbstreitigkeiten. Das Unternehmen geht in diesen Fall nämlich nicht an einen ausgewählten Nachfolger, sondern jeder Erbe des Unternehmers bekommt einen Anteil an dem Unternehmen. Alle Erben bilden dabei gemeinsam eine Erbengemeinschaft. Dieser Zustand führt zu massiven Konflikten unter den Erben und zu einem Kontrollverlust über das Unternehmen. Die gesetzliche Erbfolge zu vermeiden ist für den Unternehmer, der sein Unternehmen vor dem Verfall retten will, das wichtigste Ziel. Denn nur so, kann der Nachfolger das Unternehmen in eine gesicherte Zukunft führen.

3. Loslassen: Neue Ufer erkunden

Innerhalb des Unternehmertestamentes hat der Unternehmer die Möglichkeit weitere Regelungen für zukünftige Wege des Unternehmens mitzubestimmen. Dabei sollte sich der Unternehmer jedoch weitestgehend zurückhalten. Im Wandel der Zeit und für die weiteren Nachfolger muss weiterhin Platz für zeitgemäße Innovation bleiben. Der Unternehmer ist in der Verantwortung ein Stückweit loszulassen.

4. Pflichtteilsansprüche: Immer wieder Ärger mit den Pflichtteilsberechtigten
Ist der Sohn als Unternehmensnachfolger im Testament festgelegt, bedeutet das nicht, dass die Tochter automatisch von der Erbschaft ausgeschlossen wird. Gesetzliche Erben haben weiterhin einen Pflichtteilsanspruch an dem Nachlass. Um spätere Streitigkeiten vorzubeugen kann der Unternehmer noch zu Lebzeiten mit den potenziellen Erben Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen aushandeln. Diese Vereinbarungen sind notariell festgehalten.

Für wen ist der Pflichtteilsverzichtsvertrag sinnvoll?

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein Erbe wissentlich und bewusst für die Zeit nach seinem Tod aufteilen möchte. Gerade für Unternehmer und ihren Nachfolger, bei denen der Nachlass im Schwerpunkt aus dem Unternehmen selbst besteht, entscheidet ein solcher Vertrag über die spätere Existenz.

Unvorhergesehene Pflichtteilsansprüche zwingen besonders kleinere Unternehmen, mit nicht genügend liquiden Mitteln, in die Knie.

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