Korr Schäfer
Was sind die Voraussetzungen eines Nottestaments?
Die Errichtung eines Nottestaments hat im Wesentlichen zwei Voraussetzungen:
Der Erblasser muss in Lebensgefahr schweben und darf keine Möglichkeit haben, sein Testament eigenhändig aufzusetzen oder notariell beglaubigen zu lassen.
Der letzte Wille des Erblassers muss durch drei Zeugen bestätigt, niedergeschrieben und unterzeichnet werden.
Welche Arten von Nottestamenten gibt es?
Der Erblasser kann in einer Notsituation zwischen drei Formen des Nottestaments wählen.
Bei einem Bürgermeistertestament muss der Erblasser seinen letzten Willen vor dem Bürgermeister und zwei weiteren Zeugen erklären. Der Bürgermeiste ist verpflichtet, den Willen des Erblassers niederzuschreiben. Die beiden Zeugen müssen das Testament unterschreiben.
Bei einem Drei-Zeugen-Testament erklärt der Erblasser seinen letzten Willen vor drei Zeugen. Diese müssen das Testament dann niederschreiben und unterzeichnen.
Bei einem Seetestament muss sich der Erblasser auf einem Schiff auf See befinden. Auch hier muss der Erblasser seinen letzten Willen vor drei Zeugen erklären, welche das Testament niederschreiben und unterzeichnen müssen.
Wie lange behält ein Nottestament seine Gültigkeit?
Die Gültigkeit des Nottestaments ist befristet. Ein Nottestament verliert seine Gültigkeit nach drei Monaten, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch am Leben ist.