Veröffentlicht am: 26.11.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Entscheidungsnot eines Erblassers: Er muss sich zwischen dem notariellen und dem privatschriftlichen Testament entscheiden.
Das Testament: Regeln und Risiken
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Vor- und Nachteile eines notariellen Testaments
Jeder Mensch kann seine Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung regeln. Dabei stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem muss sich der Erblasser zwischen dem notariellen und dem privatschriftlichen Testament entscheiden.
Ein privatschriftliches Testament hat denselben Stellenwert wie ein öffentliches Testament.
Was ist der Unterschied zwischen einem eigenhändigen und einem notariellen Testament?
Ein eigenhändiges Testament wird vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterzeichnet. Ein notarielles Testament entsteht unter der Mitwirkung eines Notars.
Der zentrale Unterschied ist, dass das notarielle Testament amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert wird.
Vorteile eines notariellen Testaments:
Sicherheit
Durch die Hinterlegung beim Amtsgericht und die Erfassung im Zentralen Testamentsregister, wird gewährleistet, dass das Testament nicht manipuliert oder vernichtet werden kann.
Erbschein nicht erforderlich
Bei dem Vorliegen eines notariellen Testaments wird kein Erbschein benötigt. Dies kann sich für Erben kostensparend auswirken.
Beratung
Bei der Errichtung eines notariellen Testaments steht der Notar dem Erblasser beratend zur Seite. Es wird also gewährleistet, dass ein fehlerfreies und gültiges Testament entsteht.
Nachteile eines notariellen Testaments:
Kosten
Ein notarielles Testament ist immer mit Kosten verbunden. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Inflexibilität
Ein privates Testament kann jederzeit und ohne größeren Aufwand abgewandelt, überarbeitet oder vernichtet werden. Die Änderung eines notariellen Testaments ist zwar auch möglich, jedoch ist dafür die erneute Mitarbeit des Notars erforderlich.
Erhöhter Aufwand
Zur Errichtung eines notariellen Testaments muss ein Notar aufgesucht werden. Die Errichtung ist also mit einem höheren Aufwand verbunden als die Errichtung eines privaten Testaments.
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