Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Kampf der Vermächtnisnehmer

Sind Wertpapier als Vermächtnis eingesetzt und werden diese noch vor dem Erbfall veräu-ßert, so ist der daraus erworbene Erlös unter den Vermächtnisnehmern aufzuteilen, wenn das Vermächtnis als Forderungsvermächtnis im Sinne des § 2173 BGB zu werten ist. (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 05.04.2022 – 10 U 200/20)

Die Vielfalt von Vermächtnissen

Ein Vermächtnis ist ein Instrument dessen sich ein Testierender im Rahmen der Errichtung seines Testamentes bedienen kann. Neben der klassischen Erbeinsetzung ist es dem Testierenden möglich in seinem Testament bestimme Nachlassgegenstände zu bestimmen um diese gezielt an ausgewählte Vermächtnisnehmer zu vererben. Der begünstigte Vermächtnisnehmer erlangt nach dem Erbfall durch das eingesetzte Vermächtnis einen Anspruch gegen die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses.

Die wichtigsten Vermächtnisarten

Dem Erblasser stehen unterschiedliche Vermächtnisarten zur Verfügung denen er sich bedienen kann. Einige häufig vorkommende Gestaltungsmöglichkeiten sind das:

Wahlvermächtnis, § 2154 BGB

Dem Vermächtnisnehmer wird ein Wahlrecht zwischen mehreren Gegenständen eingeräumt. Nach dem Erbfall soll dieser sich für eins der zur Auswahl stehenden Vermächtnisgegenstände entscheiden.

Forderungsvermächtnis, § 2173 BGB

Bei einem Forderungsvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer kein Gegenstand, sondern eine Forderung gegen einen Dritten vermacht. Die Forderung kann sich beispielsweise aus einem Sparbuch, einem Darlehen oder einem Kaufvertrag ergeben. Nach dem Erbfall hat der Vermächtnisnehmer dann einen Anspruch gegen die Erben auf Abtretung dieser im Nachlass befindlichen Forderung gegen den Dritten.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Nachlassgericht darf schweigen

Liegen mehrere Testamente mit inhaltlich deckender Erbeinsetzung vor, muss das Nachlassgericht bei Erlass eines Erbscheins nicht ausdrücklich preisgeben auf welcher Testamentsgrundlage das Gericht die Erbfolge im Erbschein begründet.

Kontoguthaben fällt in Bruchteilsgemeinschaft und nicht in den Nachlass

War der Erblasser alleiniger Inhaber eines Bankkontos, dann fällt der Guthabenbetrag des Bankkontos nur zur Hälfte in den Nachlass, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten in Bezug auf das Kontoguthaben eine Bruchteilsgemeinschaft gebildet hat.

Falsche Angaben beim Beantragen eines Erbscheins? – Das sind die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen!

Ein wichtiger Schritt bei der Abwicklung eines Erbfalls ist die Beantragung eines Erbscheins, welcher die Erbenstellung bestätigt.

Keine gleichzeitige Erhebung von Stufen- und Teilklage

Ein Pflichtteilsberechtigter kann nicht gleichzeitig eine Stufen- und eine Teilklage gegen einen Erben erheben. Es besteht die Gefahr von widersprüchlichen Entscheidungen in derselben Sache.

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Operation geht schief – monatliche Rente für die Erbengemeinschaft

Verstirbt ein Erblasser aufgrund eines Kunstfehlers durch einen Arzt, kann die Erbenge-meinschaft zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch in Form einer monatlichen Rente geltend machen.

Führt ein Nießbrauchrecht zur Entwertung des Nachlasses für die Schlusserben?

Wird an einer Nachlassimmobilie aus einem gemeinsamen Testament durch den überleben-den Ehegatten eine Dienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten bestellt, darf dieser sein Verfü-gungsrecht mit Blick auf die spätere Schlusserbschaft nicht missbrauchen.

Muss ein geerbter Pflichtteilsanspruch versteuert werden?

Fällt ein Pflichtteilsanspruch in den Nachlass eines Erblassers, muss dieser selbst dann von dem Erben nach den Regeln der Erbschaftssteuer besteuert werden, wenn der Erbe den An-spruch nicht oder erst später geltend macht.

Der Antrag auf einen Notanwalt nach § 78b ZPO

Ein Notanwalt ist von Gericht einer Partei auf Antrag zur Seite zu stellen, wenn sich aus der grundlegenden Antragsnorm § 78b ZPO die Voraussetzungen ergeben.