Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Kampf der Vermächtnisnehmer

Sind Wertpapier als Vermächtnis eingesetzt und werden diese noch vor dem Erbfall veräu-ßert, so ist der daraus erworbene Erlös unter den Vermächtnisnehmern aufzuteilen, wenn das Vermächtnis als Forderungsvermächtnis im Sinne des § 2173 BGB zu werten ist. (OLG Frankfurt am Main – Urteil vom 05.04.2022 – 10 U 200/20)

Die Vielfalt von Vermächtnissen

Ein Vermächtnis ist ein Instrument dessen sich ein Testierender im Rahmen der Errichtung seines Testamentes bedienen kann. Neben der klassischen Erbeinsetzung ist es dem Testierenden möglich in seinem Testament bestimme Nachlassgegenstände zu bestimmen um diese gezielt an ausgewählte Vermächtnisnehmer zu vererben. Der begünstigte Vermächtnisnehmer erlangt nach dem Erbfall durch das eingesetzte Vermächtnis einen Anspruch gegen die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses.

Die wichtigsten Vermächtnisarten

Dem Erblasser stehen unterschiedliche Vermächtnisarten zur Verfügung denen er sich bedienen kann. Einige häufig vorkommende Gestaltungsmöglichkeiten sind das:

Wahlvermächtnis, § 2154 BGB

Dem Vermächtnisnehmer wird ein Wahlrecht zwischen mehreren Gegenständen eingeräumt. Nach dem Erbfall soll dieser sich für eins der zur Auswahl stehenden Vermächtnisgegenstände entscheiden.

Forderungsvermächtnis, § 2173 BGB

Bei einem Forderungsvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer kein Gegenstand, sondern eine Forderung gegen einen Dritten vermacht. Die Forderung kann sich beispielsweise aus einem Sparbuch, einem Darlehen oder einem Kaufvertrag ergeben. Nach dem Erbfall hat der Vermächtnisnehmer dann einen Anspruch gegen die Erben auf Abtretung dieser im Nachlass befindlichen Forderung gegen den Dritten.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung?

Wer einen Erben vor anderen Erben begünstigen will, muss rechtlich ein paar Hindernisse überwinden – vor allem zur Streitvermeidung.

Das Zweckvermächtnis – die Bindung an einen besonderen Zweck

Ein Erblasser hat verschiedene Möglichkeiten, durch letztwillige Verfügungen er über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen zu nehmen.

Testamentsentwurf – Notar bleibt auf Kosten sitzen

Erst wenn eine Beauftragung sicher festzustellen ist, kann der Notar für seinen Entwurf eines Testaments Geld verlangen.

Das Insichgeschäft § 181 BGB

Für ein wirksames Rechtsgeschäft muss in einem Testament nicht ausdrücklich geregelt sein, ob ein Testamentsvollstrecker auf mit sich selbst ein Geschäft über den Nachlass tätigen kann.

Berechnung des Pflichtteils führt zu Streit über Grabpflegekosten

Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich an der Höhe des Nachlasswertes und der ausstehenden Nachlassverbindlichkeiten. Streit gibt es dabei häufig auch wegen der Grabpflegekosten.

Kein sittenwidriges Testament: Berufsbetreuer wird zum Alleinerben

Wird ein Berufsbetreuer von seinem Betreuten in einem Testament begünstigt, ist das Testament per se nicht sittenwidrig und verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbote nach § 134 BGB.

Pflichtteilsstrafklausel: Erben unter einer Bedingung

Wer erbt oder als Erbe in Frage kommt, muss bisweilen Bedingungen der Testierer akzeptieren.
Das kann auch das Erben einer Immobilie erheblich erschweren.

Bestehendes Mietverhältnis nach dem Erbfall: Vermieterin beantrag Einsetzung eines Nachlasspflegers

Einem Nachlassgläubiger steht nach § 1961 BGB der Anspruch auf Einsetzung eines Nachlasspflegers zu, wenn die Erben unbekannt sind und eine Abwicklung der Nachlassverbindlichkeiten unterbleibt.

Gewöhnlicher Aufenthaltsort des Erblassers in Thailand

Hielt sich der Testierer überwiegend in einem anderen Land auf, gilt das Recht dieses ausländischen Landes.
Gelegentliche Besuche in Deutschland ändern das nicht.