Besondere Erbfragen bei behinderten Erben oder sogenannten “Problemerben”
Sie haben behinderte oder sogenannte “Problemerben” (z.B. Spiel-, Alkoholsucht) und noch keine Vorsorge getroffen?
Erblasser mit behinderten Angehörigen können die Erbmasse maximieren.
Unser Festpreis für Ihr Behindertentestament
Einige unserer seit Jahren wiederkehrenden rechtlichen Tätigkeiten laufen immer gleich ab und sind – jedenfalls in der Basisausführung – standardisierbar.
Wir haben sie zu Rechtsprodukten entwickelt, darunter auch das Behindertentestament:
Festpreis |
Leistung |
Nicht im Preis enthalten |
Vorbereitung |
2.380 Euro inkl. USt. |
Behindertentestament erstellen
Wir schützen Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Staates – und vermeiden staatliche Bestimmung über den Erbteil. Wir sorgen für Ihre Vorteile und Vorteile des Erben. |
Unternehmen /-santeile, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsanspruch. Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte |
Infos vorab per E-Mail, Fax oder telefonisch, die Beratung findet innerhalb von 3 Werktagen telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei statt. |
Warum ist ein Behindertentestament notwendig?
Personen, die nicht alleine ihren Lebensunterhalt verdienen können, haben gegen den Staat einen Anspruch auf Sozialleistungen und Eingliederungshilfe. Behinderte Personen zählen insbesondere dazu.
Der Staat zahlt aber nur dann, wenn diese Person kein eigenes Vermögen hat.
Zudem holt sich der Staat sein bereits gezahltes Geld zurück, sobald die Person vermögend ist, also mit dem Erbfall.
Das Behindertentestament ermöglicht die
- Sicherung des ungeschmälerten Vermögens innerhalb der Familie
- Sicherung der Fortzahlung der Beiträge für den Angehörigen
- Sicherung der Betreuung und Pflege des Angehörigen
- Vermeidung von Gerichtsverfahren
Was ist ein Behindertentestament?
Das Behindertentestament ist ein besonderes Testament. Der Behinderte ist im Testament besonders bedacht.
1. Bestimmung der Vor- und Nacherbschaft
Der Erblasser setzt den Behinderten vorübergehend als Erben ein. Der Behinderte ist in der Verwaltung des Vermögens beschränkt. Der vorübergehende Erbe darf das Geld nicht ausgeben. Der Erblasser setzt einen Nacherben ein. Der Nacherbe ist Erbe, sobald der behinderte Angehörige verstirbt. Der Nacherbe ist in der Vermögensverwaltung dann unbeschränkt.
2. Einsetzung eines Ersatzerben
Der Erblasser bestimmt eine Person, die Erbe ist, wenn der ausgewählte „Nacherbe“ vor dem behinderten Angehörigen verstirbt. Der Erblasser kann auf diese Weise sicherstellen, dass sein Vermögen nicht an den Staat fällt und ungemindert in der Familie bleibt.
Beispiel: Der Erblasser setzt als Ersatzerben die Kinder des Nacherben ein.
3. Einsetzung eines Testamentvollstreckers
Der Erblasser bestimmt einen Testamentvollstrecker. Der Testamentvollstrecker verwaltet den Erbteil des Behinderten und steht ihm zur Seite. Der Erblasser kann im Testament bestimmen, wie der Testamentvollstrecker das Erbe des Behinderten verwaltet. Der Testamentvollstrecker kann kein Geld ausgeben, außer der Erblasser hat es im Testament bestimmt. Erblasser können Familienangehörige oder auch Rechtsanwälte als professionelle Testamentsvollstrecker einsetzen.
Beispiel: Der Erblasser kann festlegen, dass der Angehörige Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke erhält.
4. Ersatztestamentsvollstrecker
Der Erblasser bestimmt einen Testamentsvollstrecker für den Fall, dass der erste ausfällt. Wenn es keinen Ersatztestamentsvollstrecker gibt, bestellt das Gericht im Falle des Ausfalls des Testamentsvollstreckers einen neuen Testamentsvollstrecker. Diese Person ist ein völlig Fremder. Der Erblasser kann die Vermeidung eines fremden Vermögensverwalters durch einen Ersatztestamentsvollstrecker sicherstellen.
Wen kann der Erblasser als Testamentvollstrecker einsetzen?
Erblasser können Familienangehörige und auch Rechsanwälte als professionelle Testamentvollstrecker einsetzen. Der Erblasser sollte zumindest zwei Ersatztestamentvollstrecker benennen, um fremde Dritte als Testamentsvollstrecker zu vermeiden.
Wodurch ist ein Behindertentestament rechtsgültig?
Für das Behindertentestament gelten die allgemeinen Voraussetzungen wie für jedes Testament.
Weiterlesen: Testament
Kann der Erblasser den Behinderten enterben?
Der Erblasser kann den behinderten Angehörigen enterben. Der Erblasser muss aber folgendes wissen, um das Vermögen zu schonen und die Sozialleistungen weiterhin zu erhalten:
Pflichtteil
Wenn der Angehörige enterbt ist, ist er Pflichtteilsberechtigter. Der Staat kann aufgrund seiner Zahlungen von Sozialleistungen bzw. Eingliederungshilfe den Anspruch für sich beanspruchen.
Der Staat wird von den Erben den Pflichtteil des enterbten Behinderten verlangen.
Der behinderte Angehörige ist jedoch durch die Einsetzung als „Vorerbe“ nicht enterbt und auch nicht pflichtteilsberechtigt, obwohl der Angehörige effektiv kein Vermögen erlangt.
Aussetzung der Sozialleistungen
Wenn der Angehörige Pflichtteilsberechtigter ist, ist er vermögend.
Vermögende Personen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Die Vor- und Nacherbschaft zählt nicht als Vermögen.