Veröffentlicht am: 29.05.2024 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter?

NachlasspflegerInnen und NachlassverwalterInnen sind zwei unterschiedliche Rechtsdienstleister.
Beide werden von Nachlassgerichten bestellt, und beide übernehmen ganz verschiedene Aufgabenbereiche des Erbrechts.

Testamente, Erbscheinverfahren und Streit in der Erbengemeinschaft

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Was ist ein Nachlasspfleger?

Ein Nachlasspfleger ist eine von Gericht bestellte Person, die zur Sicherung eines Nachlasses herangezogen wird. Die Nachlasspflegschaft findet immer dann Anwendung, wenn ein Nachlass existiert aber die dazugehörigen Erben noch unbekannt sind oder die Erbschaft noch nicht angenommen haben.

Welche Aufgaben übernimmt ein Nachlasspfleger?
Grob umschrieben besteht der Nutzen eines Nachlasspflegers in der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses. Je nach Einzelfall bemisst sich der Umfang der zu verrichtenden Arbeit unterschiedlich.
Die allgemeinen Aufgaben des Nachlasspflegers sind:

  • Ermittlung der Erben
  • Inbesitznahme des Nachlasses
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • Informationsübermittlung an die Erben
  • Geltendmachung der Rechte der Erben vor Gericht

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten eines Nachlasspflegers bemessen sich an einem vom Nachlassgericht festgesetzten Stundensatz. Nach Verrichtung der Arbeit hat der Nachlasspfleger einen Anspruch auf angemessen Vergütung. Diese Vergütung wird anschließend aus dem Nachlassvermögen beglichen.

Was ist ein Nachlassverwalter?

Ein Nachlassverwalter wird zwar, wie der Nachlasspfleger von Gericht bestellt, jedoch geschieht dies erst auf Antrag der Erben oder Gläubiger eines jeweiligen Nachlasses. Der Nachlassverwalter kümmert sich ausschließlich um die Verwaltung des Nachlasses. Ein Nachlassverwalter ist immer dann erforderlich, wenn der Nachlass aus unübersichtlichen Erbschaften, Schulden und offenen Forderungen besteht.

Was genau macht ein Nachlassverwalter?

Der Aufgabenbereich des Nachlassverwalters erstreckt sich lediglich auf die Handlungen rund um den Nachlass. Er tritt – anders als der Nachlasspfleger – nicht als Vertreter der Erben auf. Zu seinen Leistungen gehören:

Wer ist als Nachlassverwalter geeignet?
Der Nachlassverwalter wird durch das zuständige Nachlassgericht ausgewählt. Oftmals wird diese Position durch einen Anwalt oder Notar ausgeführt.

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