Veröffentlicht am: 15.05.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument, das von den Angehörigen im Todesfall beantragt werden muss. Durch die Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen in einem offiziellen Dokument bestätigt.
Wer stellt eine Sterbeurkunde aus?
Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt.
Eine Sterbeurkunde muss folgende Informationen enthalten:
- Name des Verstobenen
- Ort und Zeit der Geburt
- Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
- Anschrift des letzten Wohnsitzes
- Familienstand
- Zeit und Ort des Todes
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Der Tod eines Menschen muss innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die Anzeige kann auch von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Polizei übernommen werden.
Was kostet die Beantragung einer Sterbeurkunde?
Die Beantragung einer Sterbeurkunde ist mit Kosten verbunden. Die Kosten für ein Exemplar belaufen sich meist auf 10 bis 12 Euro. Zudem wird eine Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Sozialamt in der Regel gebührenfrei ausgestellt. Diese Urkunden erhalten jedoch einen Vermerk und werden somit nur von den einzelnen Instituten angenommen.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Sterbeurkunde notwendig?
Zur Beantragung einer Sterbeurkunde müssen die Angehörigen dem Standesamt verschiedene Unterlagen vorlegen. Dazu zählen der Totenschein, der Personalausweis des Toten und ein Nachweis über den Personenstand des Verstobenen. Ein solcher Nachweis kann die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil sein.
Was ist zu beachten, wenn eine Person im Ausland verstirbt?
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland verstirbt, muss die Sterbeurkunde bei der zuständigen Behörde am Sterbeort beantragt werden. Antragsteller können sich hierzu Hilfe beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft holen. Der Sterbefall muss dann in Deutschland nachträglich in das Sterberegister eingetragen werden.
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