Veröffentlicht am: 17.04.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Wenn das Unternehmertestament bei der Nachfolgeplanung fehlt

Testamente sollen für Sicherheit sorgen. Gerade Nachfolgesituationen von Unternehmern führt der fehlende Letzte Wille des Unternehmers zu Konflikten.

Fehlt es an einem Unternehmertestament, greift die gesetzliche Erbfolge.

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Was passiert, wenn es kein Unternehmertestament gibt?

Fehlt es an einem Unternehmertestament, greift die gesetzliche Erbfolge. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Verwandten des Erblassers. Diese erben zu gleichen Anteilen. Das heißt, dass allen Erben der gleiche Anteil am Unternehmen zusteht.

Dies kann eine vollkommen ungeeignete Situation darstellen, um das Unternehmen erfolgreich weiterzuführen und die unternehmerischen Ziele zu erreichen.

Die drei häufigsten Probleme bei der gesetzlichen Erbfolge im Unternehmen:

1. Gesellschafter ohne Kompetenzen
Jeder Erbe des Erblassers wird automatisch Gesellschafter des Unternehmens. Oftmals haben sich die Erben aber noch nie mit den Aufgaben und Pflichten eines Gesellschafters auseinandergesetzt. Ihnen fehlt es häufig an jeglichen Kompetenzen und Erfahrungen, die für eine Unternehmensfortführung erforderlich sind.

2. Fehlendes Interesse der neuen Geschäftsführer
In vielen Fällen haben die Erben kein Interesse daran, das Unternehmen fortzuführen. Die Erben werden oftmals selbst einem Beruf nachgehen und kein Interesse daran haben, diesen für die Fortführung des geerbten Unternehmens aufzugeben. In solchen Fällen sind die Erben häufig an einem schnellen Verkauf der Unternehmensanteile interessiert. Dies stellt eine Gefahr für den Bestand des Unternehmens dar.

3. Keine Handlungsfähigkeit
Sind mehrere Erben vorhanden, erben diese zu gleichen Teilen. Dies führt also zu einer Zerschlagung des Unternehmens, mit der Folge, dass die Handlungsfähigkeit des Unternehmens erheblich gefährdet wird.

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