1. Gegenständlich beschränkter Erbschein
Gegenständlich beschränkt bedeutet, dass der Erbschein nur für bestimmte Gegenstände Beweiskraft besitzt.
Ein gegenständlich beschränkter Erbschein kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn sich ein Teil des Nachlasses im Ausland befindet. Die Ausstellung des Erbscheins kann dann so erfolgen, dass sich die Beweiskraft lediglich auf die in Deutschland belegenen Nachlassgegenstände beziehen soll.
2. Verfügungsbeschränkter Erbschein
Eine andere Art des beschränkten Erbscheins ist der verfügungsbeschränkte Erbschein. Verfügungsbeschränkt bedeutet, dass die Verfügungsmacht der Erben über den Nachlass eingeschränkt ist. Eine übliche Einschränkung ist beispielsweise, dass die Erben nur mit der Zustimmung eines Nachlasspflegers über die Nachlassgegenstände verfügen können.
Was sind die Vorteile eines beschränkten Erbscheins gegenüber einem normalen Erbschein?
- Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Erben
Die Erteilung eines beschränkten Erbscheins kann dazu beitragen, dass Konflikte zwischen den Erben vermieden werden. Durch den beschränkten Erbschein können nämlich die Befugnisse der Erben eindeutig definiert werden.
- Beschleunigung der Nachlassabwicklung
Die Erteilung eines beschränkten Erbscheins kann oftmals schneller erfolgen als ein unbeschränkter Erbschein. Dies liegt daran, dass der Erbschein nur bezüglich der unumstrittenen und feststehenden Bereiche erteilt werden kann.