Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Ergänzung und Berichtigung eines unvollständigen Nachlassverzeichnisses

Ein Erbe ist verpflichtet eigene Auskunftsansprüche, die ihm gegenüber Dritten zustehen im Wege der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses auch durchzusetzen. Ausnahmsweise steht Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Ergänzung und Berichtigung eines unvollständigen Nachlassverzeichnisses zu. (BGH – Urteil vom20.05.2020 – IV ZR 193/19)

Der Fall

Im vorliegenden Fall setzte eine Erblasserin ihre Tochter als Alleinerbin ein. Ihre zweite Tochter vorverstarb und hinterließ zwei Enkelkinder. Nach dem Erbfall machten die Enkel-kinder, die nach dem Stammesprinzip an die Stelle ihrer verstorbenen Mutter traten, ihren Pflichtteil geltend. Zur Berechnung des Pflichtteils erwirkten die pflichtteilsberechtigten En-kelkinder per Urteil die Verpflichtung der Alleinerbin ein notarielles Nachlassverzeichnis über den Bestand des Nachlasses der Erblasserin vorzulegen.

Die Alleinerbin beauftragte einen Notar zur Erstellung des Verzeichnisses. Ihm gegenüber erteilte sie eine Vollmacht mit dessen Berechtigung der Notar Kontoauskünfte über die Erblasserin bei deutschen Kreditinstituten einholen konnte. Für mögliches Vermögen der Erblasserin bei österreichischen Banken erteilte die Alleinerbin keine Vollmacht. Zur Verifizierung des in Österreich gelegenen Vermögens reichte die Alleinerbin lediglich ein Protokoll bei, welches allein auf Angaben ihrer Person entstanden ist. Den Pflichtteilsberechtigten reichte dieser Nachweis nicht. Sie beantragten die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Alleinerbin, um diese zur Vorlage eines vollständigen Nachlassverzeichnisses anzuregen.

Gegen diesen Antrag wendete die Beklagte ein, dass sie alles Erforderliche getan habe, um ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen. Durch die Vorlage des notariellen Verzeichnisses ihrerseits, sei sie ihrer Verpflichtung aus dem Auskunftsanspruch nachgekommen. Das zuständige Amtsgericht gab der Alleinerbin recht und erklärte den Antrag auf Zwangsvollstreckung für unzulässig. Gegen diese Entscheidung legten die Enkelkinder jedoch erfolgreich Rechtsmittel zum Landgericht ein. Das Landgericht erklärte die Zwangsvollstreckung für zulässig und begründet.

Alleinerbin legt Revision zum BGH ein

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Kostenpflichtige Zurückweisung im Erbscheinverfahren: Wer trägt die Anwaltskosten anderer Beteiligter?

Wird ein Antrag auf Erbscheinerteilung als unbegründet zurückgewiesen, so hat der Antragssteller die Kosten zu tragen.

Der digitale Nachlass – Was Influencer und Content Creator beachten sollten

Unsere heutige Zeit ist digital. Influencer und Content Creator sind zu wichtigen Akteuren in der Online-Welt geworden.

Die verschiedenen Arten des Erbscheins

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben als solche ausweist. Für die Ausstellung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig.

Die Planung der Erbfolge bei verschwenderischen Nachkommen

Bei der Planung der Erbfolge, verfolgen die meisten Eltern das Ziel, dass ihre Kinder und Enkelkinder gut versorgt sind.

Was ist die europäische Erbrechtsverordnung?

Die europäische Erbrechtsverordnung regelt die Gerichtszuständigkeit und das anwendbare nationale Recht in einem internationalen Erbfall.

Durch Testament enterbte Kinder werden doch Erben durch Gesetz

Testierende können durch Testament eine Erbschaft für potenzielle Erben ausschließen, jedoch ist dabei ein ausdrücklicher und konkreter Wortlaut notwendig, um einer späteren Testamentsauslegung entgegen zu wirken.

Erbunwürdigkeit eines potenziellen Erben

Ein potenzieller Erbe kann wegen Erbunwürdigkeit sein Erbrecht verwirken.
Die Erbunwürdigkeit tritt jedoch nicht automatisch ein.

Enterbung durch Straftat: Kann selbst der Pflichtteil dran glauben?

Begeht ein potenzieller Erbe eine Straftat und wird auf Grund dessen rechtkräftige für mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, steht dem späteren Erblasser zu Lebzeiten das Recht zu, seinen Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen.

Notar von der Verschwiegenheitspflicht entbinden

Das Geheimhaltungsinteresse des letzten Willens eines Verstorbenen entfällt nach der Testamentseröffnung. Der Antragsteller muss unmittelbar betroffen sein.