Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Ergänzung und Berichtigung eines unvollständigen Nachlassverzeichnisses

Ein Erbe ist verpflichtet eigene Auskunftsansprüche, die ihm gegenüber Dritten zustehen im Wege der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses auch durchzusetzen. Ausnahmsweise steht Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf Ergänzung und Berichtigung eines unvollständigen Nachlassverzeichnisses zu. (BGH – Urteil vom20.05.2020 – IV ZR 193/19)

Der Fall

Im vorliegenden Fall setzte eine Erblasserin ihre Tochter als Alleinerbin ein. Ihre zweite Tochter vorverstarb und hinterließ zwei Enkelkinder. Nach dem Erbfall machten die Enkel-kinder, die nach dem Stammesprinzip an die Stelle ihrer verstorbenen Mutter traten, ihren Pflichtteil geltend. Zur Berechnung des Pflichtteils erwirkten die pflichtteilsberechtigten En-kelkinder per Urteil die Verpflichtung der Alleinerbin ein notarielles Nachlassverzeichnis über den Bestand des Nachlasses der Erblasserin vorzulegen.

Die Alleinerbin beauftragte einen Notar zur Erstellung des Verzeichnisses. Ihm gegenüber erteilte sie eine Vollmacht mit dessen Berechtigung der Notar Kontoauskünfte über die Erblasserin bei deutschen Kreditinstituten einholen konnte. Für mögliches Vermögen der Erblasserin bei österreichischen Banken erteilte die Alleinerbin keine Vollmacht. Zur Verifizierung des in Österreich gelegenen Vermögens reichte die Alleinerbin lediglich ein Protokoll bei, welches allein auf Angaben ihrer Person entstanden ist. Den Pflichtteilsberechtigten reichte dieser Nachweis nicht. Sie beantragten die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Alleinerbin, um diese zur Vorlage eines vollständigen Nachlassverzeichnisses anzuregen.

Gegen diesen Antrag wendete die Beklagte ein, dass sie alles Erforderliche getan habe, um ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen. Durch die Vorlage des notariellen Verzeichnisses ihrerseits, sei sie ihrer Verpflichtung aus dem Auskunftsanspruch nachgekommen. Das zuständige Amtsgericht gab der Alleinerbin recht und erklärte den Antrag auf Zwangsvollstreckung für unzulässig. Gegen diese Entscheidung legten die Enkelkinder jedoch erfolgreich Rechtsmittel zum Landgericht ein. Das Landgericht erklärte die Zwangsvollstreckung für zulässig und begründet.

Alleinerbin legt Revision zum BGH ein

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Operation geht schief – monatliche Rente für die Erbengemeinschaft

Verstirbt ein Erblasser aufgrund eines Kunstfehlers durch einen Arzt, kann die Erbenge-meinschaft zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch in Form einer monatlichen Rente geltend machen.

Führt ein Nießbrauchrecht zur Entwertung des Nachlasses für die Schlusserben?

Wird an einer Nachlassimmobilie aus einem gemeinsamen Testament durch den überleben-den Ehegatten eine Dienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten bestellt, darf dieser sein Verfü-gungsrecht mit Blick auf die spätere Schlusserbschaft nicht missbrauchen.

Muss ein geerbter Pflichtteilsanspruch versteuert werden?

Fällt ein Pflichtteilsanspruch in den Nachlass eines Erblassers, muss dieser selbst dann von dem Erben nach den Regeln der Erbschaftssteuer besteuert werden, wenn der Erbe den An-spruch nicht oder erst später geltend macht.

Der Antrag auf einen Notanwalt nach § 78b ZPO

Ein Notanwalt ist von Gericht einer Partei auf Antrag zur Seite zu stellen, wenn sich aus der grundlegenden Antragsnorm § 78b ZPO die Voraussetzungen ergeben.

Vermächtnisnehmer will Nachlassimmobilie verkaufen – Grundbuchamt verweigert Berichtigungsantrag

Steht ein Vermächtnisnehmer als Eigentümer einer Immobilen nach dem Erbfall im Grundbuch, ist er berechtigt die Berichtigung des Grundbuchs auf Antrag zum Zwecke der Eigentumsübertragung zu verlangen.

Entziehung des Pflichtteils durch Verzeihung unwirksam

Nach § 2337 BGB kann ein entzogener Pflichtteil dadurch wieder eingesetzt werden, dass der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten noch zu Lebzeiten verziehen hat.

Die vorweggenommene Erbfolge – Vermögen gezielt zu Lebzeiten übertragen

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine intelligente und vorausschauende Möglichkeit, Vermögen gezielt zu übertragen und somit auch die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern.

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Stellvertretung

Ein durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter kann im Rahmen eines Erbscheinantrages eine eidesstattliche Versicherung für den Vollmachtgeber abgeben, ohne dass für diesen Zweck ein Betreuer bestellt werden muss.