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Erbenermittlung

Sind Erbberechtigte unbekannt, wird nach ihnen gesucht. Aufgrund gesetzlicher Erbfolgeregeln sind dies die leiblichen Verwandten eines Verstorbenen, die als Erbberechtigte in Betracht kommen.

Wie, für wen und zu welchem Zweck gelingt die Erbenermittlung?

Erbenermittlung: Zwischen Verzweiflung und Verzicht

Unser Team “Nachlasspflegschaft und Erbenermittlung”

Wir (Mehr: Unser Team) suchen und fanden Erben bislang in 10 Ländern Europas:

Historische Gründe für Erbenermittlung

Bevölkerungen sind schon immer gewandert. Auswanderungen innerhalb und aus Europa im 19. und 20. Jahrhundert sorgen auch heute noch für komplizierte Recherchen in Erbfällen.
Auswanderung, Flucht und Vertreibung sowie die Verschiebung von Grenzen nach den Weltkriegen vor allem im heutigen Polen, in Tschechien, Russland und der Slowakei erschweren das Auffinden von Erben.

Das Nachlassgericht ermittelt Erben

Nachlassgerichte setzen in der Regel Nachlasspfleger ein, um Erben zu finden.
Dieser arbeitet wie ein Genealoge und enttarnt Aufenthaltsorte von Erben trotz einiger Namensänderungen, Wohnortwechsel, trotz Flucht und Auswanderung.

Erbenermittlung bringt Erbschaft und Erbe zusammen

Eine gesetzliche Erbengemeinschaft kann nur einstimmige Beschlüsse fassen, zu denen es naturgemäß nicht kommt, wenn ein Erbe fehlt.
Das zwingend geschlossene und einvernehmliche Handeln erfordert also, die leiblichen Verwandten, die als gesetzliche Erben in Betracht kommen, vollständig herauszufinden.

Erben gesucht – was ist zu tun?

Erbenermittlung ist Vertrauenssache. Das
Verwandtschaftsverhältnis des Verstorbenen zu seinen leiblichen Verwandten ist lückenlos über die
Vorfahren (Eltern und Großeltern) nachzuweisen. Arbeiten wie ein Detektiv ist notwendig, damit

  • die Erbfolge durch Urkunden, insbesondere durch Personenstandsurkunden, nachgewiesen,
  • Beweise und Dokumente beschafft (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden),
  • Erben identifiziert und aufgespürt sowie
  • Informationen besorgt und Sachverhalte aufgeklärt werden.

Nachlasspfleger ermitteln Erben

Nachlasspfleger ermitteln die gesetzlichen Erben grundsätzlich selbst.
Erst wenn das nicht gelingt, schaltet der Nachlasspfleger einen professionellen Erbenermittler ein.
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Cousins oder Großcousins mit Auslandsbezug gesucht werden und persönliche Recherchen vor Ort hierfür notwendig sind, so dass die dadurch entstehenden Kosten den Nachlass schmälern würden, obwohl nicht feststeht, ob die Suche erfolgreich sein wird.

Professionelle Erbenermittler

Professionelle Erbenermittler werden in der Regel auf eigenes Kostenrisiko tätig.
Das heißt, wenn sie erfolglos sind und keine Erben finden, erhalten sie kein Honorar.

Suche ohne Auftrag
Sie beginnen die Suche nach den Erben häufig, ohne einen (rechtlichen) Auftrag von einem Nachlasspfleger oder anderen Personen zu erhalten.
Außer von Nachlasspflegern werden professionelle Erbenermittler von bekannten oder bekannt gewordenen Mit-Erben aus Eigeninteresse der Erbengemeinschaft engagiert, weil sie hoffen, dass sich die Erben dadurch zügiger vollständig ermitteln lassen.
Dies mag zwar im Einzelfall zutreffen, ist aber für die von professionellen Erbenermittlern schneller recherchierten Erben – auch wegen des Erfolgshonorars von Erbenermittlern – erheblich teurer, als wenn sie vom Nachlasspfleger herausgefunden worden sein könnten.

Suche aufgrund öffentlicher Quellen
Professionelle Erbenermittler werden aber auch durch öffentliche Quellen wie ein Erbenaufruf aufmerksam und von selbst tätig.
Sogar Artikel aus der Presse über einen Mord an einem Millionär haben Erbenermittler dazu gebracht, auf eigenes Kostenrisiko nach gesetzlichen Erben zu suchen, obwohl noch gar kein Nachlasspfleger bestellt und nicht klar war, ob ein Testament vorhanden ist oder wer Erbe wird.

  • Erst nach Abschluss eines Honorarvertrags wird der Erbenermittler den ermittelten Erben sämtliche Unterlagen und Informationen herausgeben, die das Verwandtschaftsverhältnis und somit das Erbrecht belegen können.

Das Erfolgshonorar des professionellen Erbenermittlers

Der professionelle Erbenermittler kann von den Erben grundsätzlich ein anerkanntes Erfolgshonorar von 25 % (bei besonderer Schwierigkeit und Auslandsbezug auch bis zu 35 %) zzgl. Umsatzsteuer verlangen, da er keinerlei Kosten und Vergütungen beanspruchen kann, wenn er nicht erfolgreich ist.

  • Können nämlich keine gesetzlichen Erben ermittelt werden, fällt der gesamte Nachlass an den Fiskus (Staatserbrecht).

Auskunft nur gegen Honorarvertrag
Ohne Vertrag zwischen den ermittelten Erben und dem professionellen Erbenermittler hat der professionelle Erbenermittler das Recht, den Erben keine Auskunft über den Stand der Erbenermittlung zu geben.
Der professionelle Erbenermittler kann sogar durch Regelung den Auskunftsanspruch ausschließen, bis ihm alle ermittelten Erben Vollmacht gegeben und einen Vergütungs- oder Honorarvertrag unterzeichnet haben.

Honorar des Erbenermittlers sparen?
Viele gefundene Erben sind von dem Honoraranspruch des professionellen Erbenermittlers (und manchmal auch von der Erbschaft selbst) überrumpelt und wenden sich an das zuständige Nachlassgericht, wenn sie ahnen, um welchen Verstorbenen es sich handeln könnte.

  • Sie hoffen (manchmal erfolgreich), dadurch das Honorar des professionellen Erbenermittlers zu sparen.